Gibt man bei google das Stichwort „Friedhof barrierefrei“ ein, erscheinen eine Reihe von Seiten, die sich mit barrierefreier Friedhofsgestaltung, Barrierefreiheit auf Friedhöfen oder barrierefreiem Bauen auf Friedhöfen befassen. Eine auf allen diesen Seiten wiederkehrende Kernforderung besteht darin, den Freunden oder Angehörigen Verstorbener dort eine ungestörte Trauer oder Erinnerungsarbeit zu ermöglichen. Dies erfordert aber eine gute Zugänglichkeit des Friedhofs, zumal eine zahlenmäßig große Gruppe von Friedhofsbesuchern entweder älter oder / und mobilitätseingeschränkt ist.

Dass diese Zugänglichkeit aber in einem weitestmöglichen Sinn zu verstehen ist, führt in der Praxis mitunter zu Missverständnissen, wie das im folgenden Brief geschilderte Erlebnis unseres Mitglieds Elisabeth Czech belegt:

 

"Liebes CBF-Team

 

kaum zu glauben, aber wahr. Heute an Allerheiligen wollte ich mit Hans (Anm.d.Red.: der Ehemann) die Gräber unseren Bekannten und Angehörige aufsuchen.

 Wie ihr wisst, bin ich gehbehindert durch Folgen von Polio 100% und fahre ein Dreirad mit Motor. Am Eingang Schwarzenberger Strasse wurde ich abgewiesen von der Aufsichtsperson, mit der Begründung, es dürfen keine Räder in den Friedhof, die Anweisung käme von OBEN. Angeboten wurde mir, mich mit dem  Friedhoffahrzeug an die Gräber zu transportieren, um eine Kerze anzuzünden. Ich war entsetzt von dem Angebt und momentan traurig. 

Ein Behinderter darf nicht selbstbestimmt auf das Grab seiner Angehörigen und Bekannten, nur weil die Kraft in den Beinen fehlt. Ein Fahrzeug, das Lärm verursacht und Abgase ausstößt, wird toleriert und ein Dreirad nicht. Das Leben wird einem schwer gemacht. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth"

 

 

Nach der Lektüre dieses Briefes setzte sich Herr Pabst aus unserem Büro mit der zuständigen Stelle in Verbindung und konnte den Sachverhalt aufklären:

 

"Liebe Vorstandschaft und liebe Kolleginnen,

 

 ich habe mich dieser Angelegenheit bereits heute Morgen angenommen und mit den zuständigen Verantwortlichen in der Stadt München gesprochen. Es wurde mir versichert, dass es sich um ein "unglückliches Missverständnis" hinsichtlich einer Sonderregelung für echte Fahrräder und nur auf den Tag Allerheiligen bezogen handelte.  Die Stadt wird die Mitarbeiter der Städt. Friedhöfe in Bezug auf diesen Vorfall instruieren und darauf hinweisen, dass solche oder ähnlich lautende Anordnungen selbstredend nicht für Menschen gilt, die wegen einer Mobilitätseinschränkung auf ein Hilfs- / Fortbewegungsmittel angewiesen sind! Monika hat Frau Czech über diesen Gesprächsverlauf bereits informiert. 

 

Grüße aus der "Notfallzentrale"

Peter Pabst"

 

Wie in diesem Schreiben erwähnt, haben wir selbstverständlich Frau Czech sofort  informiert:

 

"Liebe Elisabeth,

 

 Herr Pabst hat sich gleich um dein Anliegen gekümmert und mit Herrn …  telefoniert. Diese Regelung hat sich wohl nur auf Allerheiligen bezogen, dass hier keine Fahrräder fahren durften. Allerdings sind Menschen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität darauf angewiesen sind, nicht davon betroffen. Das war wohl ein Mißverständnis!!!

Er hat sich auch entschuldigt ... also sei bitte nicht mehr traurig!!!!

Ich hoffe, wir sehen uns auf dem Herbstfest!

 

Liebe Grüße auch an Hans

Moni"

 

Wie Sie sehen, müssen Sie nicht immer die 110 wählen. In vielen vergleichbaren Fällen können auch wir Ihnen helfen. Das tun wir gerne!

Wolfgang Vogl