Stichwort: „ ambulante Eingliederungshilfe“

Unlängst war eine Dame bei mir zur Beratung im Büro. Sie fragte an, ob sie als Rollstuhlfahrerin Unterstützung erhalten könne für Begleitpersonen, wenn sie in der Freizeit etwas unternehmen möchte, da sie es nicht mehr alleine schafft, unter Menschen zu kommen und am kulturellen Leben teilzunehmen.

Ich schlug ihr vor, doch beim Bezirk im Rahmen der Eingliederungshilfe die Bezahlung von Helferstunden für die „Teilhabe am Leben der Gemeinschaft“ zu beantragen, da bei ihr auch die finanziellen Voraussetzungen gegeben waren.

Es stellte sich dann als Glücksfall heraus, dass ich die Dame nicht mit dieser Auskunft weiter schickte, sondern gleich beim Bezirk anrief, damit sie von dort einen Antrag zugeschickt bekäme.

Was mich dann aber erwartete, darauf war ich nicht gefasst. In der Telefonzentrale wurde mir gesagt, so etwas gäbe es beim Bezirk nicht und bezahlen würde so etwas der Bezirk auch nicht.

Mein Beharren darauf, dass der Bezirk sehr wohl für diese Hilfe zuständig ist und sie auch zahlt, nützte auch erst einmal nicht viel, ich war kurz davor, die Beherrschung zu verlieren und zu fragen, ob ich mich jetzt eigentlich mit der Telefonzentrale über sozialrechtliche Dinge unterhalten müsse.

Nachdem ich dann verlangt habe, man möchte mich doch bitte mit der Führungsebene des Bezirks verbinden und diese Verantwortlichen auch noch namentlich nennen konnte, wurde ich endlich weiterverbunden. Aber weit gefehlt, dass ich jetzt problemlos an einen Antrag herangekommen wäre. Auch diese Dame, die, wie sich dann herausstellte, in der Servicestelle für Sozialhilfeangelegenheiten sitzt, stelle sich erst einmal völlig dumm, wie wenn sie noch nie von dieser Leistung gehört hätte. Nachdem es ihr aber nicht gelang, mich abzuwimmeln, sagte sie zu guter Letzt, ach sie meinen wohl die ambulante Eingliederungshilfe. So kamen wir dann schließlich zu einem Antrag.

Ich war wie vor den Kopf gestoßen und kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier Menschen mit Behinderung davon abgehalten werden sollen, Leistungen, die ihnen zustehen, zu beantragen.

Meine Kundin, die eine sehr intelligente Frau ist, sagte immer wieder, wie bin ich froh, dass Sie dort angerufen haben, denn allein hätte ich nie einen Antrag bekommen!

Carola Walla