Ob Führerschein, Kredit- oder Bankautomatenkarte, Bahncard oder Gesundheitskarte – die meisten wichtigen Dokumente haben heute Scheckkartenformat und lassen sich so gut in jedem Portemonnaie verstauen und sind dann jederzeit griffbereit – mit einer Ausnahme: der Schwerbehindertenausweis. Bislang erhielt man einen recht unpraktisch großen „Lappen“, der sich nur zusammengefaltet einigermaßen unterbringen ließ. Dies wird sich jetzt ändern: gemäß einer am 7. Juni 2012 erlassenen Verordnung kann ab 1.1.2013 und muss spätestens ab 1.1.2015 ein neuer Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte – also in eben jenem handlichen Format – ausgegeben werden. Alte, bis 31.12.2014 ausgestellte Schwerbehindertenausweise bleiben zwar bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig, können aber gegen eine neue Identifikationskarte ausgetauscht werden. Farbgebung und wesentlicher Inhalt des neuen Schwerbehindertenausweises bleiben unverändert, die wichtigste Neuerung ist daher wohl der englischsprachige Zusatz „The holder of this card is severely disabled“. Damit wird endlich dem Umstand Rechnung getragen, dass auch behinderte Menschen ins Ausland reisen und dort gegebenenfalls die Behinderung nachzuweisen ist (etwa um einen ermäßigten Eintritt zu erhalten).

Wolfgang Vogl