In der letzten Ausgabe der Clubpost haben wir über die Schwierigkeiten berichtet, die eine Rollstuhlfahrerin auf einer innerstädtischen Fahrt beim Ausstieg am Pasinger Bahnhof hatte. Wenn aber bereits im Öffentlichen Nahverkehr eine Umsetzung des anzustrebenden Ziels einer weitgehenden Barrierefreiheit nach Aussagen der Verantwortlichen kompliziert bis unmöglich erscheint, um wie viel anspruchsvoller müssen die logistischen Herausforderungen der Organisation des Ein-, Aus- oder Umsteigens von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Fernverkehr eines Flächenstaats wie Bayern sein?

Dass die Bahn diesen Herausforderungen in Zukunft verstärkt ihre Aufmerksamkeit widmet, fordert deshalb eine am 29. Juni verabschiedete Resolution der Vereinigung kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.V. (VkIB).

Die VkIB wurde im Jahre 2003 gegründet und vertritt auf der Grundlage der einschlägigen Gleichstellungsgesetze die Interessen behinderter Menschen bei kommunalen Planungen, wobei insbesondere die Barrierefreiheit im Zentrum ihrer Tätigkeit steht.

In der jetzt verabschiedeten Resolution weist die VkIB zunächst auf den Ist-Zustand bei der Bahn in Bayern hin, wonach zum einen 80 % der 1000 Bahnhöfe nicht barrierefrei, zum anderen Spontanreisen nicht und angemeldete Reisen nur innerhalb eingeschränkter Zeiträume möglich seien. Dazu gesellen sich nach Angaben der VkIB Probleme beim Ein-, Aus- oder Umsteigen selbst auf den 20 % barrierefreien Bahnhöfen und diese Lage werde durch den Abzug von Personal an vielen Bahnhöfen noch verschärft. Eine der VkIB mitgeteilte und zunächst für Februar 2008 angekündigte Umstrukturierung des Mobilitätsservice sei zunächst auf Sommer 2008 und nun auf Ende 2008 verschoben worden, wobei finanzielle Gründe für diese Verzögerung ins Feld geführt worden seien.

Angesichts des von der Bahn in der Presse und in ihren Aussagen gegenüber der VkIB wiederholt zum Ausdruck gebrachten Stellenwerts der Belange behinderter und in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen, fordert die VkIB, Anspruch und Wirklichkeit miteinander in Einklang zu bringen und verlangt daher in ihrer Resolution eine sofortige und spürbare Verbesserung des Mobilitätsservice für Menschen mit Behinderung.

Inwieweit sich die anstehende Teilprivatisierung der Bahn im Sinne einer weiteren Förderung der Barrierefreiheit beim Reisen positiv oder negativ auswirken wird, vermag derzeit wahrscheinlich nur ein Hellseher zu beurteilen. Ob das durch die Ausgabe von Aktien hereingespülte Geld im Sinne einer Förderung des Mobilitätsservice ausgegeben wird oder ob gemäß den Befürchtungen einiger Behindertenverbände die organisatorischen Umstrukturierungen weitere Rationalisierungen im Sinne eines Abbaus bestehender Mobilitätshilfen zur Folge haben werden, jedes denkbare Szenario erscheint möglich. Grund genug, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.

Wolfgang Vogl