Wir hatten in der Märzausgabe dieser Zeitung von der mehr als unglücklichen Umsetzung der europarechtlichen, der Einfachheit halber auch Busrichtlinie genannten Vorschrift in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) berichtet, die dazu führte, dass vielerorts in Bussen des Öffentlichen Nahverkehrs nur noch ein Rollstuhlfahrer mitgenommen wurde.
Diese Problematik wurde - mehr oder weniger durch Zufall - erst Ende letzten Jahres / Anfang dieses Jahres durch geballte Berichterstattung so hochgespült, dass das Bundesverkehrsministerium sich veranlasst fühlte zu handeln: Entsprechend der Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums im Verkehrsblatt vom März diesen Jahres wurde die Straßenverkehrszulassungsordnung nun geändert (31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 26. Mai 2008, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, BGBl. I  vom 30.5.2008, S. 916).

Die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geäußerten haftungsrechtlichen Bedenken bezüglich der vom Ministerium gewünschten Vorgehensweise (d.h. ab der Veröffentlichung gemäß der geplanten Änderung der Verordnung zu verfahren), dürften daher endgültig der Vergangenheit angehören, da die Änderung bereits in Kraft ist.

Wolfgang Vogl