Neue Beförderungsbedingungen bei der MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft):
Scooter werden nur in U-Bahnen mitgenommen


Ein Scooter (Elektromobil) ist ein Zwischending zwischen Rollstuhl und schickem fahrbaren Untersatz. Er wird gerne von Menschen genommen, die noch ein kleines bisschen gehen können, aber keine längeren Strecken bewältigen. Auch die Krankenkassen verordnen ihn gerne, weil er billiger ist als ein Elektrorollstuhl.

Da der Scooter keine besonders lange Reichweite hat, in der Regel unter 20 km, taucht der verständliche Wunsch auf, mit dem Scooter auch in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden. Es gab bisher bereits einzelne Verkehrsteilnehmer mit Scooter, die von der Münchner Verkehrsgesellschaft eine Sondererlaubnis hatten, mit dem Bus zu fahren, auch das Fahren mit der Straßenbahn wurde meist toleriert. Aber anstatt diese Erlaubnis jetzt auszudehnen, wird in den neuen Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Scootern lediglich in der U-Bahn gestattet und ansonsten ausdrücklich untersagt.

Der Hintergrund ist folgender: Der Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV), bei dem alle öffentlichen Verkehrsunternehmen organisiert sind, hat in NRW ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären sollte, „ob bei der Beförderung von Elektromobilen, die quer zur Fahrtrichtung aufgestellt sind, eine Kipp- oder Rutschgefahr besteht und dadurch der Nutzer des Elektromobils, andere Fahrgäste oder Sachen wie der Bus selbst gefährdet werden“. Leider hat das Gutachten die Befürchtungen der Auftraggeber noch übertroffen, so dass der VDV die Empfehlung herausgegeben hat, in Bussen Elektromobile gar nicht und in Straßenbahnen und U-Bahnen unter Umständen zuzulassen. Als besonders bemerkenswert wurde hervorgehoben‚ “dass auch die Hersteller von Elektromobilen in ihren Betriebsanleitungen vor einer Beförderung von Elektromobilen mit aufsitzender Person in anderen Fahrzeugen warnen und darauf hinweisen, dass unbesetzte Elektromobile in anderen Fahrzeugen nur verzurrt transportiert werden dürfen“.

Die MVG hat jetzt entschieden, dass sie in der U-Bahn Scooter mitnimmt, weil dort mehr Platz zum Wenden ist, außerdem das Bremsverhalten der U-Bahn nicht mit den der anderen Verkehrsmittel vergleichbar ist. Außerdem sei es aus haftungsrechtlichen Gründen den Fahrern nicht zuzumuten, in Tram und Bussen Elektromobile mitzunehmen. “Da mit dem STUVA-Gutachten nun eine objektive Gefährdungsbeurteilung vorliegt, die vor Gericht im Zweifelsfall als Stand der Technik interpretiert werden kann, bewegt man sich sowohl als Fahrer wie auch als Betriebsleiter im Falle eines Unfalls im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung, wenn man eine Beförderung trotz bekanntem, nicht unerheblichem Gefährdungspotential nicht unterbindet!“
Es wird wohl wenig Sinn haben, dagegen zu klagen. In NRW hat ein Elektromobilnutzer eine Eilverfügung eingereicht, diese wurde aber abgeschmettert und er darauf verwiesen, dass er mit Rollstuhl diesen Bus ja benutzen kann.


Carola Walla