In der Februarausgabe letzten Jahres hatten wir das am 01.01.2012 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz vorgestellt. Obwohl in Deutschland mehr als 1,6 Millionen Menschen zu Hause von ambulanten Diensten oder Angehörigen gepflegt werden, wurde das Gesetz laut einer Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ vom 28. Dezember 2012 in den ersten zwölf Monaten in weniger als 200 Einzelfällen genutzt.