Das geht!

Einen Elektrorollstuhl um sich fortbewegen zu können, ein Pflegebett um die Pflege zu erleichtern, einen Patientenlifter um Transfers vom Bett in den Rollstuhl oder auf die Toilette zu schaffen, wir, Menschen mit Behinderung sind oft auf Hilfsmittel angewiesen, die Strom brauchen, um unser Leben aktiv gestalten zu können… Da können die Stromkosten sich häufen!


Die Energiekrise und angekündigte hohen Stromkosten werden für Menschen mit Behinderung zu noch mehr Kosten führen, weil sie im Alltag auf elektrischen Hilfsmitteln angewiesen sind. Hierfür kann einen Stromkostenzuschuss bei der Krankenkasse beantragt werden. Genau diese Information ist nur bei Wenigen bekannt! Aus diesem Grund möchten wir diese in Erinnerung rufen. Es geht um Hilfsmittel wie zum Beispiel elektrische Scooter oder elektrische Rollstühle, Pflegebetten, ein Badewannenlifter, Druckwechselmatratzen, Patientenlifter, Inhalationsgeräte, Beatmungsgeräte, usw.  

Voraussetzung ist, dass diese Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigt wurden.  

Die Regelungen bei den verschiedenen Krankenkassen sind sehr individuell. Manche Kassen bezahlen eine Pauschale pro Jahr, andere Kassen rechnen nach Rechnung ab. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach, wie Sie Stromkosten für Ihre Hilfsmittel abrechnen können.

Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden, weil sich auch der Bedarf an benötigten Hilfsmitteln ändern kann. Sollten Sie noch nie einen Stromkostenzuschuss beantragt haben und Ihnen das Hilfsmittel schon länger zur Verfügung steht, können Sie diesen Stromkostenzuschuss bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragen.

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie einen Formulierungsvorschlag, dann können Sie sich gerne an unsere ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wenden:

Frau Leirs: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel: 089/54800188

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