Gemäß des Vorbildes der Stadt Berlin haben sich nun auch die Stadt und der Landkreis München entschlossen den barrierefreien Umbau bzw. die Anschaffung eines barrierefreien Taxis mit einer Förderung von 10.000 € zu bezuschussen. Ziel ist es, dass den Betroffenen bis Ende 2022 je 30 Inklusionstaxen zur Verfügung stehen. Zu verdanken ist diese Entwicklung einer Arbeitsgruppe, die ihren Ursprung im Behindertenbeirat der Stadt München hat.

Warum es Inklusionstaxen braucht?  Die Berliner verweisen darauf, dass Taxen im öffentlichen Nahverkehr die einzig jederzeit verfügbaren Beförderungsmittel sind, die einen Service von Tür zu Tür bieten und gegenüber Bussen und Bahnen viele weitere Vorteile ausspielen. Diese weisen eine hohe technische Anfälligkeit in Bezug auf Fahrzeug und Infrastruktur (z. B. Liftanlagen in den Untergrund) auf, sie sind zu Spitzenzeiten völlig überfüllt, konstruktionsbedingt weist der Übergang von Bahnsteig zum Fahrzeug in München Spaltbreiten auf, die ein erhöhtes Gefährdungspotential bergen, ihre Verfügbarkeit ist auf bestimmte Zeiten begrenzt … Viele Aspekte, welche die Forderung  nach Chancengleichheit nachvollziehbar begründen. 
Um dem gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine Persönliche Mobilität nach Artikel 20 aus der Behindertenrechts-konvention zu entsprechen, müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden,  die möglicherweise auch über den Weg einer Förderung zu einer Verbesserung der unbefriedigenden Mobilitätsangebote für Menschen mit Behinderung beitragen können. Ob bereits mit dieser Maßnahme allein die dringend benötigte Gleichstellung von Betroffenen gelingt, bleibt abzuwarten.
Selbst Kommentare von dem Thema ohnehin aufgeschlossen gegenüber stehenden Taxiunternehmern stimmen diesbezüglich allerdings skeptisch!  Skeptisch auch deshalb, weil sich das Interesse an der Förderung seitens der Betreiber momentan eher schleppend entwickelt. So liegen der Stadt München bislang lediglich zwei Anträge für je ein Auto vor. Im Landkreis, dessen Förderung erst seit April d. J. angelaufen ist, liegen drei Anträge vor. Alle Anträge müssen zudem erst noch im Hinblick auf Ihre Förderfähigkeit geprüft werden. Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses sind der mindestens 4-jährige Einsatz der Fahrzeuge, alternativ dazu eine Laufleistung von 250.000 zurückgelegten Kilometer, die DIN-Norm-konforme Ausrüstung bzw. Umgestaltung der Fahrzeuge durch Fachbetriebe, die zeitliche Verfügbarkeit der Dienstleistung in der Woche, sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen sowie die Bereitschaft, den Fahrgästen maximal Mehrkosten in Höhe eines Großraumzuschlags in Höhe von 7 € abzuverlangen.   

Eine Studie in Berlin berechnet, dass sich – um eine vertretbare Wartezeit von maximal 15 Minuten anbieten zu können –- mindestens 250 barrierefreie Taxen im Einsatz befinden müssten. Auf München bezogen müssten zwischen 80 - 100 Taxen verfügbar sein, um ein vergleichbares bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können.   

Um den guten Ansatz zukünftig nachhaltig absichern zu können wird es allerdings weiterer Anstrengungen und Regelungen bedürfen, um nicht in ein paar Jahren erneut am Ausgangspunkt zu landen. Die Laufzeit eines Taxis mit 5 Jahren berücksichtigend, darauf bauend, dass die Förderung unbefristet und ungekürzt weiter läuft, sowie hoffend, das Interesse der Betreiber auf die Förderung konstant auf 10 Anträge im Jahr steigern zu können, verfügten die Menschen mit Behinderung ab dem Jahr 2025 über eine Flotte von 50 Inklusionstaxen in der Stadt und weitere 50 Taxen im Landkreis – eine Zielmarke, die hoffnungsfroh stimmt, aber erst einmal zu erreichen ist.

Um vergleichbare Bedingungen auch für Menschen mit Behinderung auf dem flachen Land anbieten zu können – deren Mobilität sich ja meist ohnehin sehr viel schlechter gestaltet – wäre meines Erachtens eine Regelförderung durch die Bundesländer, analog zur bereits etablierten Busförderung, anzustreben. Auch eine verpflichtende Quotierung zum Einsatz behindertengerecht ausgestatteter Fahrzeuge könnte mittel- bis langfristig eine dringend benötigte Verkehrswende aus Sicht der Betroffenen in die Wege leiten. Einen überlegenswerten Vorschlag brachte Herr Dominik Weisser, Taxiunternehmer in München, bei seinem Vortrag im Rahmen des Fachtages „Mobilität für alle“ am 24. März 2017 ins Spiel. Er schlug einen Aufschlag von 5 Cent je Fahrt auf den Basispreis vor, der, in einen eigens aufgelegten Fonds eingezahlt, dann zur Finanzierung der Mehrkosten für Fahrzeug und höhere Beförderungszeit genutzt werden könnte. Damit nahm er auch Bezug auf einen wichtigen Aspekt, der immer wieder von den Taxiunternehmen ins Spiel gebracht wird, wenn es um das Thema Inklusionstaxen geht, und der zudem wohl mitverantwortlich dafür ist, dass die jetzige Förderung noch nicht die gewünschte Durchschlagskraft entwickelt hat. Um die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes eines Inklusionstaxis zu gewährleisten, ist neben der Förderung von Mehrkosten der Fahrzeugausstattung insbesondere der Ausgleich des zeitlichen Mehraufwandes bei der Beförderung in Rechnung zu stellen. Dabei sollte eine Regelung gefunden werden, die nicht den Betroffenen zusätzlich belastet, sondern im Sinne einer Solidarleistung aller Nutzer von Taxen, über einen geringen Aufpreis die Mehrkosten für den Anbieter im Sinne eines Nachteilsausgleiches für den Menschen mit Behinderung, auffängt.

Wir werden die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen und darüber berichten. In einer der folgenden Club-Post-Ausgaben wollen wir dann auch einige Stimmen von Taxiunternehmern dazu einfangen.

Peter Pabst