Von der Integration zur Inklusion – in Bayern wurde aus dem Integrationsamt jetzt das Inklusionsamt. Bayern ist damit den anderen Ländern einen Schritt voraus und in Deutschland einmalig! Das Integrationsamt – jetzt Inklusionsamt – im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat im Jahr 2017 Leistungen in Höhe von 50,4 Millionen Euro an die Arbeitgeber ausbezahlt, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Das sind rund 9,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Was macht das Inklusionsamt im ZBFS?

Aufgabe des Inklusionsamtes ist die Inklusion, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern. Die Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen müssen zu den Menschen mit Handicap und ihren individuellen Fähigkeiten passen.

In Bayern gehen über 180.000 schwerbehinderte Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Das ist deutlich mehr als ein Drittel der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter. Die Arbeitsverhältnisse dieser Menschen dauerhaft zu sichern und ihre Beschäftigung zu fördern, darauf zielt ein großer Teil der Tätigkeit des Inklusionsamtes ab. In Zusammenarbeit mit dem betrieblichen Integrationsteam, also der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, macht sich das ZBFS-Inklusionsamt dafür stark, dass die berufliche Integration gelingt.

Zur Barrierefreiheit gehören sowohl bauliche Maßnahmen als auch die konkrete Arbeitsplatzgestaltung.

Insbesondere bei Fragen zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes können das Inklusionsamt und die dort tätigen technischen Berater helfen und auch Leistungen erbringen. Jeder Arbeitsplatz hat andere Anforderungen und jede Behinderung ist individuell. Es gibt gewiss Besonderheiten, aber auch viele Möglichkeiten bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.  

Was heißt es denn, einen Arbeitsplatz „behinderungsgerecht“ zu gestalten?  

Diese Frage stellen sich Arbeitgeber häufig, wenn es um die Beschäftigung behinderter Menschen geht.  

Die technischen Beratungsdienste des Inklusionsamtes kennen sich aus in Fragen der Ergonomie und haben Erfahrungen mit den Auswirkungen unterschiedlichster körperlicher Behinderungen.  Die beratenden Ingenieure unterstützen Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen vor Ort, wenn es um technische oder organisatorische Fragen geht. Im Team entwickeln sie gemeinsam mit ihnen Lösungen.

Wie sieht ein behinderungsgerechter Arbeitsplatz aus?  

Es gibt ganz selten Standardlösungen. „Man muss immer die individuelle Situation betrachten: die jeweiligen Beschäftigten mit ihrer Behinderung und den konkreten Arbeitsplatz. Deshalb arbeiten wir Berater ganz eng mit dem Betroffenen und dem Betrieb zusammen“, erklärt Gerhard Kreis, technischer Berater im Inklusionsamt München. „Das Ergebnis ist beileibe nicht immer die „High-Tech-Wunderwaffe“. Oft können es auch ganz einfache Dinge sein, wie zum Beispiel kleine Änderungen in der Organisation“, ergänzt Kreis.

Die Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen bringt auch für die Arbeitgeber Vorteile: Sie profitieren von der Erfahrung und der Leistungsfähigkeit ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter. Denn diese stehen durch gezielte Maßnahmen, wie den Einsatz technischer Arbeitshilfen, als motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung.

Das Inklusionsamt fördert auch schwerbehinderte Beschäftigte finanziell, etwa mit Zuschüssen für technische Arbeitshilfen, für die berufliche Weiterbildung oder für eine notwendige Arbeitsassistenz.

Mehr Infos zum Inklusionsamt im ZBFS gibt es unter www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/inklusionsamt.  
Die technischen Berater sind hier näher beschrieben: www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/beratung/

Michael Neuner