
Wir nehmen nur Aufzüge ab einer Mindesttürbreite von 70 cm auf. Diese Mindestbreite gilt auch für alle anderen Türen. Praxen mit großem Aufzug, nach DIN oder mit einer besonders großen Kabine, aber einer Türbreite unter 90 cm, d.h. unter der DIN-Norm, sind mit einem grünen Aufzug-Icon versehen.

Wenn ein Aufzug sehr klein und eng und die Tür nur zwischen 70 cm und 79 cm breit ist, werden alle Besitzer von größeren Rollstühlen durch ein rotes Aufzug-Icon gewarnt.

Annähernd rollstuhlgerechte Toiletten sind mit einem grünen WC-Icon versehen.

Wenn ein WC relativ groß, aber nicht mehr DIN nah ist, ist es mit einem schwarzen WC-Icon versehen.

Auch ein auch wenn ein WC nur so groß ist, dass man mit seinem Rolli reinfahren und die Tür hinter sich schließen kann, nehmen wir es auf mit einem WC-Symbol, dass die Raumenge symbolisiert.
Die Maße zum Waschbecken werden nicht berücksichtigt. Wir führen auch Praxen und Kinos und Bibliotheken auf, die gar keine behindertengerechte Toilette aufweisen, was zugegebenermaßen nicht optimal ist. Bei den Lokalen muss eine Rolli-Toilette dabei sein.

Die aufgenommen Orte können bis zu zwei Stufen haben, wobei diese nicht direkt beieinander sein dürfen. Das ist für die meisten Gehbehinderten und leichte Rollis noch machbar. Das Stufen-Icon warnt vor der Barriere.