Das Internet stellt in vielerlei Hinsicht einen Quantensprung dar, macht es doch Informationen zugänglich, die bislang nicht oder nur mühselig zu erhalten waren. Umgekehrt kann sich diese Technik aber auch als diskriminierend erweisen – wenn ihr Besitz und ihre Beherrschung zu einer Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen werden. Lesen Sie dazu den Brief von Franz Hocheder an die Münchner Stadtwerke vom 14. März 2011:

Sehr geehrter Herr Dr. Mühlhäuser,

in einem Rundschreiben der Stadtwerke München Versorgungs GmbH vom Februar 2011 wurde mir als langjähriger Kunde Ihres Betriebs der kostengünstigere Münchner Ökostrom zur Versorgung meines Haushaltes angeboten (s. beiliegende Fotokopie des Schreibens). Nach genauerer Information mußte ich von einer Ihrer Mitarbeiterinnen am Telefon leider erfahren, dass dieser günstigere Ökostrom der SWM ab 1. April 2011 nur über das Internet bezogen werden kann! Als schwerstbehinderter Rollstuhlfahrer und Mitbürger der Stadt München bin ich ständig auf Grundsicherung der Münchner Sozialbehörde angewiesen und bin über diese Nachricht geradezu entsetzt gewesen, da mein Haushalt keinen PC und somit auch kein Internet hat! Darüber hinaus ist es für mich in meiner ohnehin schon schwierigen Lebenssituation als behinderter Mensch in unserer hochtechnisierten Gesellschaft wieder ein klares und eindeutiges Indiz, dass die Schwächsten noch mehr ausgegrenzt werden. Mein Haushalt ist sicherlich nicht der einzige in der Stadt München ohne Internet!!!

Ich fordere Sie deshalb auf, Ihren kostengünstigeren Münchner Ökostrom ab 1. April 2011 für ALLE Bürger und Bürgerinnen der Stadt München zur Verfügung zu stellen!

Auf eine baldige positive Antwort von Ihrer Seite hoffend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Franz Hocheder