Zur aktuellen Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik


Wir haben in Deutschland ein neues Streitthema: Die Präimplantationsdiagnostik, abgekürzt PID. Es handelt sich dabei um die genetische Untersuchung von Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Uterus. Die CDU war auf ihrem Parteitag dagegen. Es meldeten sich alle Parteien, die Kirchen sowie Sozial- und Behindertenverbände zu Wort und es wurde und wird viel Unsinn geredet. Die Behindertenverbände befürchten, Behinderte würden in Zukunft mit Fragen wie „Warum bist Du nicht abgetrieben worden?“  angepöbelt, Eltern würden sich ‚Designerbabies’ wünschen, z. B. mit blauen Augen oder mit langen Fingern zum Klavierspielen etc. Abgesehen davon, dass solche Untersuchungen gar nicht möglich sind, wird wieder einmal versucht, Missbrauch zu verhindern:  Betroffene Eltern sollen von vornherein keine Möglichkeit haben, Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersuchen zu lassen. Freilich können sie ins Ausland gehen, in ein Land, in dem es kein Verbot der PID gibt. Aber es hat sich bei uns noch nicht herumgesprochen, dass man Missbrauch nicht durch ein Verbot verhindern kann, sondern ihn so hart bestrafen muss, dass er unterbleibt.

Völlig absurd erscheint die Diskussion, wenn man weiß, dass die Untersuchung des Fruchtwassers, bei der genau die gleichen Erbkrankheiten nachgewiesen werden können, erlaubt ist. Ja, es geht noch weiter: Es wird sogar die Spätabtreibung bis zur 22. Schwangerschaftswoche erlaubt, wenn die Schwangere in Bedrängnis gerät, das heißt wenn sich herausstellt, dass das Kind schwere, vor allem zerebrale Schäden aufweisen wird.

Mit anderen Worten: Eine Frühdiagnostik ist nicht erlaubt, aber die Abtreibung eines schwer behinderten Kindes ist erlaubt, obwohl das Kind dann bereits lebt und durch einen Herzstillstand (Kaliuminjektion)getötet wird. Von der seelischen Belastung der Mutter abgesehen, fehlt diesem Verhalten jede Logik und es hat „mit Schutz des ungeborenen Kindes“ nichts zu tun.

Ruth Kern

Anmerkung der Redaktion: Bezieht sich auf diesen Artikel