Wer die Medienberichte der letzten Wochen verfolgt hat, der wird es vermutlich bereits wissen: Deutschland hat am 24. Februar als nunmehr 50. Staat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und als 29. Staat auch das Fakultativprotokoll.

Gemäß Art.40 des Übereinkommens trat spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Übereinkommens (wir berichteten seinerzeit über das Inkrafttreten im Sommer 2008) die erste Konferenz der Vertragsstaaten vom 31. Oktober bis 3. November 2008 in New York zusammen. Bei diesem Treffen wurde – den vertraglichen Bestimmungen entsprechend – der so genannte Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt. Dieser Ausschuss ist von immenser Wichtigkeit, da durch ihn – neben anderem – die Berichte der Vertragsstaaten über die Umsetzung geprüft werden und er nach dem auch von Deutschland ratifizierten Fakultativprotokoll ebenso für individuelle Mitteilungen über Verletzungen des Übereinkommens zuständig ist. Derzeit besteht er aus zwölf Mitgliedern, wird aber in absehbarer Zeit auf achtzehn Mitglieder erweitert werden, sobald das Übereinkommen von achtzig Staaten ratifiziert wurde (es fehlen also nur noch 30 Ratifikationen, was angesichts der Tatsache, dass gerade mal sechs Staaten der Europäischen Union das Übereinkommen ratifiziert haben, wirklich nicht viel ist). Entsprechend den Vorgaben des Übereinkommens sind in diesem Ausschuss die unterschiedlichen Regionen, Rechtssysteme und Kulturkreise genauso angemessen zu berücksichtigen wie die unterschiedlichen Geschlechter sowie Sachverständige mit Behinderungen. So sitzen im ersten Ausschuss drei Mitglieder aus EU-Staaten (Spanien, Slowenien und Ungarn), drei aus arabischen Staaten (Qatar, Jordanien und Tunesien), je zwei aus Südamerika (Ecuador und Chile) und Asien (Bangladesch und China) sowie Australien und Kenia.

Der Ausschuss tritt zweimal im Jahr in Genf zusammen und hat in diesem Jahr sein erstes Treffen bereits vom 23.-27. Februar abgehalten.

Wolfgang Vogl