Bisherige Parkausweise ohne Lichtbild verlieren ihre Gültigkeit

Diejenigen unter Ihnen, die einen Parkausweis für Behinderte benötigen, werden vielleicht den EU-einheitlichen Parkausweis mit Lichtbild des Inhabers bereits kennen, denn es gibt ihn schon seit 1. Januar 2001. Die daneben bestehenden Parkausweise ohne Lichtbild – die bislang neben den EU-einheitlichen Parkausweisen Geltung beanspruchten – verlieren nun mit Ablauf des 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit, so dass jeder, der jetzt lediglich im Besitz eines solchen Parkausweises ist, gut daran tut, einen mit Lichtbild zu beantragen. Denn wer danach noch mit dem alten Ausweis parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für den EU-einheitlichen Parkausweis erfüllen? Die auf maximal fünf Jahre befristete Ausnahmegenehmigung mit dem EU-einheitlichen Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen.

Welche Unterlagen werden für die Erteilung benötigt? Der Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl bzw eine Bestätigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales über das Vorliegen einer Amelie oder eines der anderen genannten Fälle; Personalausweis oder Reisepass; Lichtbild

Wo gilt der EU-einheitliche Ausweis? In Deutschland sowie allen Mitgliedstaaten des Internationalen Transportforums. Das sind sämtliche Staaten der EU, aber auch beispielsweise Australien, Norwegen, die USA, die Türkei oder die Schweiz.

Was kostet mich der Parkausweis? Nichts.

Wie Sie diesen neuen Ausweis beantragen? Sie senden Ihren Antrag an:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat München Hauptabteilung III -
Straßenverkehr Verkehrsüberwachung (KVR-III/15)
Postfach 80466 München

Wolfgang Vogl