Münchner Beratungs- und Entlastungseinrichtungen für Kinder mit Behinderung und deren Eltern starten Aktion zum Thema "Kurzzeitpflege in München für Kinder mit Behinderung"
Wohin mit einem Kind mit Behinderung, wenn die Eltern kurzfristig in eine Krise geraten, selber krank sind, ein Krankenhausaufenthalt ansteht, diese in den Ferienzeiten arbeiten müssen oder einfach einmal wichtige Zeit für Erholung brauchen, um ihren anstrengenden Alltag wieder meistern zu können?

Gerade in einer familienfreundlichen Stadt wie München möchte man meinen, dies sei weiter kein Problem und für den Fall der Fälle sei gut vorgesorgt. Eine Umfrage unter betroffenen Eltern zeigt nun aber ganz deutlich, wie schwierig es ist, geeignete, nahegelegene und finanzierbare Einrichtungen zu finden, die ein Kind mit Behinderung für einige Zeit in Pflege nehmen können.

„Es gibt grundlegend zu wenige Einrichtungen.“ - „Es ist schwer, da es ja keine Einrichtungen hier gibt. Die Finanzierung stellt sich als großes Problem dar, da alle mir bekannten Einrichtungen vorrangig über Verhinderungspflege abrechnen müssen. - Ich würde sagen, mangelhafte Versorgung für eine Großstadt wie München.

Diese und viele ähnliche Stellungnahmen betroffener Eltern wurden durch unterschiedliche Einrichtungen der Behindertenhilfe (Elternberatung der Lebenshilfe, Stiftung Pfennigparade, Phönix GmbH, Helfende Hände e.V., BiB e.V. , allfa beta - allein erziehende Eltern) eingeholt und zeigen vor allem eines: Handlungsbedarf.

An erster Stelle steht hier die untragbare Tatsache, dass München derzeit keine eigene Kurzzeitpflegeeinrichtung für Kinder mit Behinderung bereithält.
Wege von zwei oder mehr Stunden werden notwendig, um ein Kind in einer geeigneten Einrichtung z.B. in Kempten im Allgäu oder im Berchtesgadener Land unterzubringen.
Gerade in Notsituationen, wenn es schnell gehen muss, ist dies nahezu unmöglich. Hinzu kommt die schlechte Verfügbarkeit der wenigen vorhandenen Plätze - insbesondere für die Zeiten der Schulferien muss hier oft mindestens ein Jahr im Voraus gebucht werden.

Vielfach gibt es Schwierigkeiten mit der Finanzierung der Kurzzeitpflege. So wird die Abrechnung häufig über die Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI vorgenommen, was zur Folge hat, dass das gesamte Budget der Verhinderungspflege in kürzester Zeit aufgebraucht ist und somit dem über das gesamte Jahr anfallenden Unterstützungsbedarf nicht mehr zur Verfügung steht.

Besonders hart trifft es allein erziehende Elternteile, da diese in noch größerem Maße auf Unterstützung von außen angewiesen sind. Fehlende Entlastung kann hier zur endgültigen Unterbringung des Kindes im Heim führen, von der seelischen Not der betroffenen Eltern ganz zu schweigen.

In einem Arbeitskreis des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München wurde als Reaktion auf die Umfrageergebnisse nun eine Stellungnahme zur Problematik verfasst. Der Schriftsatz wendet sich an führende Organe der Politik und des Gesundheitswesens und fordert eine politische Willensbekundung zur Errichtung von Kurzzeitpflegeplätzen für Kinder mit Behinderung in München sowie strukturelle Maßnahmen, die es Trägern der Behindertenhilfe erlauben, Einrichtungen der Kurzzeitpflege für Kinder mit Behinderung zu betreiben, welche über die Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI abgerechnet werden können, ohne die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Denn es gilt zu hinterfragen, inwieweit es - für Kinder und Jugendliche mit sehr differenziertem Bedarf - sinnvoll sein kann, nach den Qualitätsrichtlinien der Alten- und Pflegeheime bemessen zu werden, wie es bisher der Fall ist.

Eine Pressekonferenz zum Thema ist für Freitag, den 25.Juli 2008, 11.00 Uhr anberaumt. Der genaue Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben.