Aufmerksame Leser der Kobinet-Nachrichten im Internet werden es schon wissen: nachdem Ecuador am 3.4.2008 als zwanzigster Staat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und als dreizehnter das Fakultativprotokoll ratifiziert hat, treten beide am 3.5. in Kraft (für das Inkrafttreten der Konvention war die Ratifikation durch zwanzig Staaten erforderlich, für das des Protokolls von nur zehn).

Bis zum Stichtag 14.4.2008 haben folgende dreiundzwanzig Staaten die Konvention ratifiziert: Bangladesch, Kroatien, Kuba, Ecuador, El Salvador, Gabun, Guinea, Ungarn, Honduras, Indien, Jordanien, Jamaika, Malaysia, Mali, Mexiko, Namibia, Nicaragua, Panama, Peru, San Marino, Südafrika, Spanien und Tunesien.

(Nach der Drucklegung der CBF-Post erfuhren wir, dass als vierundzwanzigster Staat auch Ägypten die Konvention ratifiziert hat).

Davon haben das Protokoll ratifiziert: Kroatien, Ecuador, El Salvador, Guinea, Ungarn, Mali, Mexiko, Namibia, Panama, Peru, San Marino, Südafrika, Spanien und Tunesien.

So erfreulich das Inkrafttreten der Konvention ist, macht die Abfolge der Ereignisse aber auch nachdenklich. Selbst bei einem flüchtigen Überfliegen der beiden Listen fällt nämlich zweierlei auf: zum einen die starke Präsenz (latein-)amerikanischer Staaten von der Karibik bis Südamerika, zum anderen die Beinahe-Abwesenheit von Industriestaaten und der Europäischen Union.
Ein bloßer Schönheitsfehler? Nicht ganz. Zwar ist klar, dass die Konvention natürlich auch weiterhin jederzeit zur Ratifikation offen ist, einer Teilnahme also nichts im Wege steht, doch spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Konvention (also spätestens bis Anfang November 2008) muss eine Konferenz einberufen werden, bei der dann auch der aus zunächst zwölf Personen bestehende Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen gewählt wird. Diesem sind sowohl nach der Konvention als auch nach dem Fakultativprotokoll wichtige Aufgaben zugewiesen und dessen Zusammensetzung und Vorgehensweise wird für die Umsetzung des Vertragswerkes und mithin für das zukünftige Verständnis von Behindertenrechten eine wichtige Rolle spielen.
Wenn nun die Europäische Union und die Industriestaaten im allgemeinen unter den ursprünglichen Vertragsstaaten nur spärlich vertreten sind, dann wird sich dies wohl auch zwangsläufig auf deren Einfluss in den entscheidenden Anfangsjahren der Konvention auswirken. Nach sechzig weiteren Ratifikationen wird der Ausschuss auf achtzehn Mitglieder aufgestockt und sechs der ersten zwölf Mitglieder sind nur für zwei Jahre gewählt. Ein schwacher Trost.

Wolfgang Vogl