Zunächst die gute Nachricht: Mittlerweile haben vierzehn Staaten die UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen ratifiziert und acht auch das zugehörige Protokoll. Nachdem zwanzig Ratifizierungen für das Inkrafttreten der Konvention erforderlich sind und lediglich zehn für das Inkrafttreten des Protokolls, scheint beides in absehbarer Zeit in Reichweite.

Sieht man sich aber die Liste der Staaten an, die bislang Konvention (und eventuell auch das Protokoll) ratifiziert haben, so überrascht doch einigermaßen die allgemeine "Zurückhaltung" der Industrienationen und insbesondere Europas: zum Stichtag 15.01.2008 (Datum der letzten den UN mitgeteilten Unterzeichnung der Konvention durch Laos) haben lediglich zwei Staaten der Europäischen Union Konvention und zugehöriges Protokoll ratifiziert (Ungarn und Spanien), auf europäischer Ebene kommt dann nur noch Kroatien dazu. Stattdessen liest man aber eine Vielzahl von Staaten aus dem amerikanischen Raum (etwa Jamaika und Kuba, oder Mexiko und Nicaragua), aber auch asiatische Staaten wie Indien oder Bangladesch.

Sollten etwa die berechtigten Anliegen behinderter Menschen auf der Agenda der EU-Staaten und auch der Bundesregierung nicht unbedingt an vorderer Stelle stehen oder we-che Gründe mag es haben, wenn auf der Prioritätenliste der Bundesregierung Behinderten-arbeit augenscheinlich eher im unteren Bereich anzusiedeln ist? Immerhin erfolgte eine Un-terzeichnung bereits Ende März und für den nunmehr bereits mehr als neun Monate währenden Ratifikationsprozess sind keinerlei Gründe ersichtlich.
Feierte nicht auch die Bundesregierung seinerzeit die Verabschiedung des Konventionsentwurfs durch das von der Generalversammlung eingesetzte Ad-hoc-Komitee im August 2006 und die im März 2007 erfolgende Unterzeichnung durch eine Vielzahl von Staaten? Es wird Zeit, den wohlfeilen Worten auch entsprechende Taten folgen zu lassen.

Wolfgang Vogl