Der Sozialsausschuss des Bezirks Oberbayern hat am 16.10.2008 eine Neuregelung von Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung ab Beginn des nächsten Jahres beschlossen (Infos unter www.bezirk-oberbayern.de). In den letzten Wochen haben deshalb alle diejenigen Post vom Bezirk erhalten, die bisher zur Teilnahme am Fahrdienst für Schwerbehinderte berechtigt waren. Wie sicher schon bekannt ist, entfallen ab 1.1.2009 die Fahrtgutscheine der LH München, da die bisherige Zuständigkeit von den oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten auf den Bezirk Oberbayern übergegangen ist. Dieser überweist zunächst jedem Betroffenen einheitlich ab 01.01.2009 80,00 Euro/Monat auf sein Konto, wofür ein Formblatt ausgefüllt an den Bezirk zurückzusenden war. Bei erhöhtem Bedarf kann dieser Betrag jedoch auf Antrag angehoben werden und zwar auf
- 150,00 Euro bei vollstationärer Unterbring- ung
- 225,00 Euro für z. B. "ambulante" Leistungsberechtigte
- über 225,00 Euro bei z.B. Besitzstandswahrung oder ähnlichen Fällen.
Ein solcher Antrag sollte spätestens nach Erhalt des Bewilligungsbescheides (über die 80 Euro) im Januar an den Bezirk geschickt werden. Da viele unsicher sind, wie sie einen solchen Antrag stellen sollen, haben Behindertenbeauftragter und -beirat ein Antragsformular entwickelt, das Sie im CBF Büro bekommen können.
Laut Aussage des Bezirks kann die monatlich überwiesene Mobilitätshilfe innerhalb eines Halbjahres verfahren werden. Bitte bewahren Sie aber ab 01.01.2009 anfallende Fahrt-Belege/ Quittungen für eine Kontrolle des Bezirks sorgfältig auf; dies ist auch wichtig, um auch ab 2010 in den Genuss der Leistung zu kommen. Nach Aussage des Bezirks soll kein Behinderter im Vergleich zu den Regelungen der bisher zuständigen oberbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte eine Verschlechterung seiner Mobilität erfahren. Wir nehmen den Bezirk beim Wort!
Carola Walla
Änderung bei den Fahrdienstleistungen für Schwerbehinderte
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