Sonderfall Datum 2020. Wenn man bei Verträgen und wichtigen Dokumenten nur die Jahreszahl mit 20 angibt, läuft man Gefahr, dass Betrüger die Möglichkeit nutzen und sie umdatieren indem sie z.B. 16 hinzufügen und somit zu 2016 oder mit 23 auf 2023 erweitern. Die SZ vom 16. Januar 2010 schreibt dazu „ Wer ein teures Produkt, beispielsweise ein Möbelstück oder Auto, gekauft und Ratenzahlung vom 1. Februar 20 an vereinbart hat, der ist plötzlich 12 Monatsraten in Verzug, wenn jemand das Jahr nachträglich in 2019 ändert. Auch bei Kündigungen, Widersprüchen und letztlich allem, was von Fristen abhängt, sind die Jahreszahlen kritisch: Werden Verträge rückdatiert, gelten sie als längst ausgelaufen, Leistungen müssen dann nicht mehr erbracht werden. Vordatiert verschaffen sich Betrüger mehr Zeit; bei Mietverträgen für Wohnungen oder Gewerbeimmobilien zum Beispiel könnte das für Betroffenen existenzgefährdend sein.“ Also deshalb lieber immer die vollständige Jahreszahl 2020 ausschreiben!  

Carola Walla