Liebe Mitglieder, liebe Freunde,

nun hat das Bundesverfassungsgericht also – endlich, möchte man sagen – ein Urteil gesprochen: Der Wahlrechtsausschluss für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten ist verfassungswidrig! Das Bundeswahlgesetz muss geändert werden! Und: die Regelung, so wie sie jetzt ist, darf auch nicht übergangsweise weiter angewendet werden. Das heißt: Wenn der Gesetzgeber nichts tut, dürfen bei der nächsten Bundestagswahl alle Menschen mit Betreuung wählen!  

Anders als bei den schuldunfähigen Straftätern hat das Gericht allerdings auch gesagt: Im Ausnahmefall kann der Entzug des Wahlrechts für Betreute zulässig sein, wenn „die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen dem Volk und den Staatsorganen nicht in hinreichendem Umfang besteht". Eine recht wolkige Formulierung, die der Interpretation bedarf und die man wohl so kaum in ein Gesetz schreiben kann. Also müsste der Gesetzgeber erst neue Ausnahmen formulieren – bis dahin gilt das Wahlrecht für alle! Es ist ohnehin fraglich, ob der Bund neue Ausnahmen definieren wird!. Die Gefahr, dass das Verfassungsgericht sie wieder kassiert, wäre wohl sehr groß!

Nun müssten in der Folge auch Landesgesetze geändert werden – sie sind alle ähnlich formuliert. Wird Bayern hier vorangehen? Wohl eher nicht! Man wartet lieber auf den Bund, so wie man bislang auf den Gerichtsentscheid gewartet hat!

Und die anstehende Europawahl? Ein schwieriger Fall! Denn die wird nicht im Bundeswahlgesetz geregelt, sondern in einem eigenen Europawahlgesetz. Das enthält zwar ganz ähnliche Formulierungen und müsste daher wohl genauso geändert werden – aber es war eben nicht Gegenstand der Klage vor dem Verfassungsgericht. Hier sind also noch Fragen offen. Und die Zeit drängt!  

Rechtzeitig vor der Europawahl wird sich die Clubpost mit diesem Thema daher in der Maiausgabe ausführlich befassen.

Zum Schluss wieder mein Aufruf zum Mitmachen an Sie/Euch: wenn Euch/Ihnen ein Thema besonders am Herzen liegt, dann schreibt/schreiben Sie doch einfach etwas darüber für die Clubpost! Wir suchen jederzeit neue Reportagen, Bilder und interessante Geschichten. Schickt/schicken Sie uns einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder ruft/rufen Sie an im Club-Büro unter 089/356 540 74.  

Viel Spaß mit der Clubpost und bei allen Aktivitäten des CBF wünscht Ihnen/Euch Holger Kiesel   

In dieser Ausgabe lädt Michaela Schlereth zur nächsten Rolliwanderung nach Unterhaching ein und Werner Müller berichtet über eine im Februar eingetretene Änderung bei der Anmeldung von Hilfeleistungen bei der Mobilitätsservice-Zentrale. Lieve Leirs befasst sich mit dem Thema „Persönliche Mobilität“ aus Sicht einer Rollstuhlfahrerin und Brigitte Neumann-Latour aus Sicht des Facharbeitskreises Mobilität. Hanne Kamali setzt schließlich ihre kulinarische Spurensuche auf bayerischen Pfaden fort.

 

Nachtragen möchten wir zudem zwei Punkte: 

Unsere wie immer gut besuchten Führungen durch Jürgen Walla machte im März in der Pinakothek der Moderne bei Kiki Smith Station und deren graphische Fantasien den Teilnehmern offensichtlich Hunger und Durst.

Herr Geisler, der Autor der in der letzten Ausgabe vorgestellten Biografie „Mitten im Leben und nicht am Rand“ hat dem CBF freundlicherweise ein Exemplar seines Buches zur Verfügung gestellt. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Leser unserer Clubpost die Möglichkeit bekämen, dieses so interessante Buch zu lesen und verleihen es daher an Mitglieder oder andere Leser. Bei Interesse wenden Sie sich daher bitte an unser Büro (Tel.:089/356 88 08).