Art.20 der UN-Behindertenkonvention widmet sich der persönlichen Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Wie komplex und facettenreich dieses Thema ist, wird anhand der Schilderung unserer EUTB-Beraterin Lieve Leirs ersichtlich, die selbst auf einen Rollstuhl angewiesen ist und daher aus eigener Erfahrung wesentliche Grundvoraussetzungen dafür darlegen kann.

Umso wichtiger ist daher auch die Arbeit eines beratenden Gremiums wie des Facharbeitskreises Mobilität des Behindertenbeirats der Stadt München, der an der Verwirklichung barrierefreier Standards im Außenraum und bei der Nutzung im ÖPNV und anderer Verkehrsmittel auf kommunaler  Ebene mitarbeitet. Dessen Vorsitzende, Frau Neumann-Latour, beleuchtet seine Arbeit.