Seit Februar 2019 gibt es bei der Anmeldung für Hilfeleistungen zum Ein-/Aus- oder Umsteigen folgende Veränderung:

    Werden von Rollstuhl-BenutzerInnen Nah- und Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn benutzt, erfolgt die Anmeldung der Hilfeleistungen wie bisher über die Mobilitätsservice-Zentrale. Dies gilt auch für jene Eisenbahnunternehmen, die mit der Mobilitätsservice-Zentrale eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

    Hierzu gibt es eine Übersicht, in der jene Eisenbahnunternehmen aufgeführt sind, die mit der Mobilitätsservice-Zentrale eine entsprechende Vereinbarung haben. Ausgehend von der DB-Website „bahn.de“ ist diese Übersicht wie folgt einsehbar: > „Reisen & Service“ > „Barrierefreies Reisen“ > „Reiseplanung & Beratung“ > (scrollend) „Welche Eisenbahnunternehmen nutzen die Leistungen der Mobilitätsservice-Zentrale“ > „Zu den Infos über teilnehmende Eisenbahnunternehmen“.

    Werden jedoch Bahnen benutzt, die keine solche Vereinbarung haben, müssen sich Rollstuhl-BenutzerInnen direkt an das betreffende Bahnunternehmen wenden, um dort die erforderlichen Hilfeleistungen anzumelden. Jene bundes- und nichtbundeseigenen Züge  mit Kontaktdaten lassen sich ebenso in Erfahrung bringen – zuletzt jedoch unter „Verzeichnis Liste der ‚bundeseigenen‘ und ‚nichtbundeseigenen Eisenbahnen‘“. „Kontaktdaten-Verzeichnis hier herunterladen“ anklicken.

Werner Müller

trotz-rolli-mobil.de