Ab sofort ist es möglich, das neue Landespflegegeld zu beantragen. Anspruchsvoraussetzungen hierfür sind der Pflegegrad 2 oder höher und die Person, die es erhalten möchte, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Person im Pflegeheim oder zu Hause betreut wird. Der Betrag in Höhe von 1000 € jährlich muss nicht versteuert werden, da es sich hierbei um eine staatliche Fürsorgeleistung handelt.  

Wer das Landespflegegeld erhalten möchte, stellt einen entsprechenden unterschriebenen Antrag. Hierfür muss der Datenverarbeitung zugestimmt und eine Ablichtung des Pflegekassenbescheids beigefügt werden, um den Pflegegrad zu bestätigen. Zudem muss dem Antrag eine Ablichtung der Vorderseite des gültigen Personalausweises beigelegt werden. Stellt man den Antrag für eine andere Person, bedarf es einer Vollmacht mit Unterschrift. Es wird ausdrücklich darum gebeten, auf Büro- oder Heftklammern zu verzichten. Die Antragsfrist für das laufende Pflegejahr endet am 31. 12. 2018. Das Antragsformular ist online, bei Finanzämtern, Landesämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erhältlich.  

Gerne sind wir vom CBF bei der Beantragung des Landespflegegeldes behilflich.

Alexander Maier