Seit seiner Gründung ist der CBF Mitglied im Behindertenbeirat des Landkreises München. Dieser hat 2014 die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Auftrag gegeben, der 2016 veröffentlicht wurde.

In dem Plan wird eingangs der Ist-Stand der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung im Landkreis aufgezeigt und im Hinblick auf ein noch zu schaffendes inklusives Gemeinwesen Handlungsbedarf in allen Lebensbereichen aufgezeigt. Viele Maßnahmen werden unter Berücksichtigung aller zu Beteiligenden benannt und aufgelistet. Als Motor dieses Prozesses hat sich der Behindertenbeirat vorgenommen, Schritt für Schritt und Themenbereich für Themenbereich die erforderlichen Projekte anzustoßen, zu begleiten und umzusetzen.  

Aktuell werden sogenannte Auditgruppen eingerichtet. Wir als CBF haben uns bereit erklärt, aufgrund der sich immer weiter zuspitzenden Lage im Bereich „Wohnen“ und unserer jüngst verstärkten Aktivitäten auf diesem Sektor hierfür Verantwortung zu übernehmen. Wir glauben, dass unser Engagement, unsere Erfahrungen und die damit verbundenen Erfolge, die bereits in der Stadt München in den vergangenen 40 Jahren vieles bewegt haben, auch im Landkreis positive Entwicklungen in Gang setzen können.

Mitte Juli tagten 10 Mitglieder des Behindertenbeirats erstmalig zu diesem Thema und legten den Grundstein für die zukünftige Zusammenarbeit. Organisatorische Fragen wurden behandelt, die strategische Vorgehensweise abgestimmt und eine Priorisierung von vorrangig zu behandelnden Maßnahmen vorgenommen. So soll bei Neubauten, Sanierungen und Umbauten von Liegenschaften des Landkreises und der Gemeinden ein noch zu bildendes Expertengremium von Menschen mit unterschiedlicher Behinderung das jeweilige Vorhaben bereits in der Planungsphase beratend begleiten, um sicher zu stellen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit auch umfassend Berücksichtigung finden. Die Bewerbung freistehender Miet- und Eigentumswohnungen soll möglichst immer mit Aussagen zur barrierefreien Ausgestaltung oder auch zur nachträglich hergestellten Anpassung von Bestandsobjekten versehen werden. Der Wohnungsbau ist im Bestand soweit möglich barrierefrei nachzurüsten und bei Neubauten ist die Barrierefreiheit umfassend zu gewährleisten. Dabei soll der Bestand rollstuhlgerechter Wohnungen ebenfalls sukzessive erhöht werden. Das Thema Verzicht auf eine Rückbaupflicht soll, da es sich um eine Regelung des Bundes handelt, zunächst über eine entsprechende Anfrage beim Büro der Landesbehindertenbeauftragten, Frau Badura, gestellt und auf mögliche landesspezifische Spielräume abgeklopft werden.

Hinsichtlich der Arbeitsweise bestand Übereinkunft darüber, dass das gemeinsame Engagement insbesondere auf möglichst nachhaltige, strukturelle Veränderungen abzielen solle. Dafür müssten weitere Bündnispartner gewonnen und Adressaten einbezogen werden. Wünschenswert wäre auch die Entwicklung eines Netzwerks mit kompetenten Ansprechpartnern in allen 29 Gemeinden des Landkreises München. Tagen wird der Arbeitskreis zunächst alle zwei Monate. Vorstellbar ist auch die Organisation eines zusätzlichen Fachtags, mit dem gezielt Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung verbunden sein könnten.

Wie nicht anders zu erwarten, warten vielfältige Aufgaben und Herausforderungen auf uns, denen wir uns jedoch aus innerer Überzeugung und unmittelbarer Betroffenheit mit viel Herzblut und der fachlichen Kompetenz von Menschen mit Behinderung widmen werden.

Peter Pabst