Jetzt im September geht die Urlaubszeit langsam zu Ende und im Clubbüro laufen die Fäden wieder in den Händen von Frau Wufka zusammen - rufen Sie an, wenn Sie etwas benötigen oder in einer ganz bestimmten Angelegenheit Rat brauchen. Denken Sie auch daran, dass bei uns viele Informationen zusammenkommen und wir interessante Neuigkeiten weitergeben können.
Dazu in dieser Ausgabe ein Brief von Antonia Esser, die ganz bestimmt Erfahrungen mit Ihrem Rollstuhl gemacht hat, die - so denke ich - für uns Rollstuhlfahrer wichtig sein können. Ich beispielsweise, habe auch die Erfahrung gemacht, dass das Material immer schlechter wird. Wie geht es Ihnen/Euch mit diesem Problem? Oder hat sonst keiner die Erfahrung gemacht?
NICHT VERGESSEN NICHT VERGESSEN NICHT VERGESSEN:
In diesem Monat findet wieder ein Treffen statt!!!!
Clubabend am 17. September 2007
in der Stiftung Pfennigparade, Barlachstraße 28
mit einem Diavortrag von Ruth Kern über eine Kreuzfahrt auf der Ostsee
von Flensburg über Rügen, Danzig und die baltischen Länder bis
nach St- Petersburg und zurück über Finnland und Schweden nach Kiel.
Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn pünktlich um 19.00 Uhr !!
Anschließend Gespräch mit kleinem Imbiss von russischen Spezialitäten
sowie Bier, Saft und Wasser und russischer Musik.
Daher bitten wir um telefonische Anmeldung in unserem Büro (356 88 08).
Wir freuen uns auf einen interessanten Abend mit vielen Teilnehmern!!
Ingrid Leitner, Hermann Sickinger, Carola Walla
Noch eine Information:
Barrierefreie Vier-Zimmer-Wohnung zu verkaufen in München-Moosach
Hirsch Immobilien
Tel.: 089-915209
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Als Friedrich der Große sein Anwesen in Sanssouci erweitern wollte, stand ihm eine Mühle im Weg. Also wollte er diese dem Eigentümer abkaufen. Als letzterer sich aber hartnäckig weigerte, drohte Friedrich der Große dem Müller, ihn dann eben zu enteignen. Daraufhin antwortete der Müller mit obigem, nunmehr bereits sprichwörtlichen Hinweis auf die Richter in Berlin. Friedrich der Große sah sich im Zeitalter der Aufklärung wie jeder andere auch dem Gesetz verpflichtet und nahm darum Abstand von der angedrohten Enteignung. Der in der Anekdote erwähnte Müller gilt seither jedoch als Sinnbild für Mut und Zivilcourage.
Mehr als zweihundert Jahre später verfügen wir über ein dichtes und im einzelnen wohldurchdachtes Regelungswerk zum Schutze von Interessen Behinderter, der eine Reaktion wie diejenige des Müllers eigentlich überflüssig machen sollte: Artikel 12 Absatz 1 unseres Grundgesetzes schützt die Freiheit der Wahl des Berufs, des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte; das im August letzten Jahres in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält in seinem § 7 ein umfangreiches Benachteiligungsverbot auch wegen einer Behinderung, das dann in den §§ 11 ff. für das Arbeitsrecht im einzelnen ausgestaltet wird; Grundrechte wie Berufs- oder Ausbildungswahlfreiheit werden bereits jetzt als Allgemeine Rechtsgrundsätze vom Europäischen Gerichtshof geschützt und sollen bald auch in einer eigenen Grundrechtscharta verankert werden; die bereits von vielen Staaten unterzeichnete UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in ihrem Art. 27 ein sehr hohes Schutzniveau zu Gunsten behinderter Menschen.
Vor diesem Hintergrund und eingedenk der Tatsache, dass immerhin ca. 70 blinde Richter in allen Instanzen in Deutschland tätig sind, wurde in der Juniausgabe dieser Zeitschrift bei der Vorstellung des Falls einer österreichischen, blinden Juristin, deren Weg durch das Referendariat und zum Zweiten Staatsexamen gefährdet schien und damit folglich auch die Ausübung einer Vielzahl juristischer Berufe, die eben das erfolgreiche Bestehen dieses Zweiten Staatsexamens voraussetzen, davon ausgegangen, dass ein vergleichbarer Fall in Deutschland schwer denkbar, wenn nicht unmöglich wäre. Ein Trugschluss.
Ende Juli wurde nämlich ein solcher Fall öffentlich: eine von Geburt an blinde Münchnerin, Frau Bettina Koletnig, hatte ein Lehramtsstudium für Deutsch und Französisch ergriffen und dieses erfolgreich mit dem Ersten Staatsexamen beendet. Vergleichbar mit der juristischen Ausbildung schließt sich auch beim Lehramt für das Gymnasium an das Erste Staatsexamen ein Referendariat an, das dann mit einem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird, wobei das Referendariat ausschließlich staatlicherseits durchgeführt wird.
Normalerweise stellt sich die Anmeldung zur Durchführung des Referendariats mehr oder weniger als Formalität dar. Nicht so im Falle von Frau Koletnig. Ihr wurde der Zugang zum Referendariat nämlich unter ausdrücklichen Hinweis auf ihre Blindheit verweigert, da deshalb weder Klausuren korrigiert noch die Schüler beaufsichtigt werden könnten.
Abgesehen davon, dass sich die zuständigen Stellen offenbar nicht die Mühe gemacht haben, sich die oben zitierten Vorschriften genauer anzusehen und die Voraussetzungen zu klären, unter denen Eingriffe in die Berufs- und Ausbildungswahlfreiheit vorgenommen werden können, empfand man es auch allem Anschein nach nicht für erforderlich, den Blick über den bayerischen Tellerrand zu heben. Dabei hätte man nämlich unschwer feststellen können, dass nicht nur in anderen Bundesländern mehr als 20 blinde Lehrer in Regelschulen tätig sind, sondern auch in einer Vielzahl anderer Ländern von Italien, Großbritannien bis zu den Vereinigten Staaten Blinde durchaus als Lehrkräfte arbeiten. Die in der Ablehnung angeführten Argumente können mithin keine unüberwindbaren Hindernisse darstellen. Darum war es nur konsequent, dass das Verwaltungsgericht München der Klage stattgegeben und Frau Koletnig zum Referendariat zugelassen hat.
Deutschland hinkt bei der integrativen Bildung weit hinter dem Durchschnitt der Europäischen Union hinterher, d.h. hierzulande lernen sehr viel weniger behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten als anderswo. Doch ebenso wie es allgemein anerkannt ist, dass integrative Bildung im eben beschriebenen Sinn eine Bereicherung für alle darstellt und zu Toleranz und gegenseitigem Verständnis beiträgt, ist dies bei einem weiteren Verständnis integrativer Bildung der Fall, der nicht nur die Schüler, sondern auch den Lehrkörper erfasst.
Bleibt zu hoffen, dass dies tatsächlich der letzte Akt eines eigentlich für unmöglich gehaltenen Schauspiels gewesen ist und eine Verlängerung durch Einlegung von Rechtsmitteln vermieden wird. Ansonsten ist Frau Koletnig zu wünschen, ebenso unerschrocken und mutig zu sein wie der oben beschrieben Müller.
Wolfgang Vogl
Daher meine Frage an Sie:
Welche Erfahrungen haben Elektro-Rollstuhlfahrer in ihrem Umfeld mit verschiedenen Modellen gesammelt? Können Sie mir Kontakte zu anderen Rollstuhlfahrern vermitteln, zwecks Erfahrungsaustausch zu diesem Thema?
Meine Adresse lautet:
Antonia Egger
Toemlingerstr. 18,
81375 München,
Tel.: 089 / 714 73 78,
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Kennen Sie Reichenhall - diese Mischung aus bayrischer Gemütlichkeit, tröpfelndem Salzwasser und flanierenden Kurgästen? Und das alles mit eindrucksvollen Bergen ringsum? Es ist eine sehr anziehende Mischung und durchaus für Rollstuhlfahrer geeignet, zumindest mit einigen Einschränkungen. Leider noch immer vollkommen indiskutabel sind die als solche bezeichneten behindertengerechten Ferienquartiere - wir haben schon einmal darüber berichtet. Auch die Politik der für den Fremdenverkehr Zuständigen hat sich nicht geändert: Diejenigen Unterkünfte, die eine etwas breitere Tür aufweisen, oder über einen stufenlosen Zugang verfügen, sonst aber gar nichts haben, was dem Rollstuhlfahrer das Leben erleichtern könnte, werden in Reichenhall nach wie vor als behindertengerecht ausgewiesen. Entsprechend ist die Ahnungslosigkeit des Hotelpersonals!
Dialog zwischen meiner Freundin Monika und dem Empfangschef des Hotels Luisenbad:
Monika: Haben Sie auch behindertengerechte Zimmer?
Empfangschef: Nein, die haben wir nicht. Wie lange möchten Sie denn in unserem Hotel bleiben?
Monika: Sie haben nicht ein einziges behindertengerechtes Zimmer?
Empfangschef: Nein, leider. Aber zu welcher Zeit möchten Sie denn in unserem Hotel wohnen? Wir sind derzeit nämlich ausgebucht.
Monika: Ja gar nicht, wenn Sie kein behindertengerechtes Zimmer haben!
Für solche Ignoranz entschädigt aber vieles andere. Beispielsweise ein Abendessen in unserer Lieblingswirtschaft "Hasenbräu". Dort sitzen auch die Einheimischen, das Essen ist fantasievoll bayrisch und das Personal hilfsbereit und gut gelaunt. Ab 17.30 Uhr gibt es ein sogenanntes "bayrisches Büfett". Es besteht aus schmackhaften Aufläufen - Nudeln mit Steinpilzen, Kartoffelauflauf, Gemüsegratin und saftigen Bratenstücken vom Rind, Schwein, Kalb, Lamm und Spanferkel. Für Vegetarier demnach genau so einladend wie für Fleischesser. Und dass wir uns schon nahe an Österreich befinden, sieht man daran, dass der Traubenmost, der in Franken "Federweißer" genannt wird, hier "Sturm" heißt. Die resolute Blonde, die am Büfett alles Gewünschte auf den Teller packt, scharfen Meerrettich dazugibt und Petersilie darüberflockt, schneidet mir das Fleisch mundgerecht - das erste Mal auf meine Bitte hin, dann ungefragt, sobald sie mich sieht - und wenn sie wegen des großen Andrangs an ihren Schüsseln nicht selber Zeit hat, mir den Teller zu unserem Platz zu tragen, ruft sie nach hinten "Ge Hanse, geh amoi her, drog dene Madl des Essn an Disch!" Und Hansi kommt sofort, übernimmt die Teller und begleitet uns liebevoll: "Bitteschön! Ich wünsche guten Appetit!".
Aber natürlich waren wir nicht nur zum Essen in Reichenhall. Eine kleine Sensation ist auch das Kino, in dem 2 von 4 Kinosälen behindertengerechte Plätze haben, ein Kino, das ein so ausgesuchtes Programm spielt, dass man sich fragt, wie es damit in dieser kleinen Provinzstadt überleben kann. Aber es geht. Mit viel Begeisterung, die die ambitionierten Betreiber im langen Gespräch an der Kasse oder nach dem Film auf ihr Publikum übertragen, halten sie ihr besonderes Programm das ganze Jahr durch und bekommen vom Bayrischen Staat dafür immer wieder eine Auszeichnung. Also wenigstens Lorbeeren, wenn schon keinen Zuschuss! Sehr viel konventioneller ist das Programm der sogenannten "Alpenklassik", mit dem Reichenhall dem benachbarten Salzburg, das gerade im Festspieltaumel erstickt, Konkurrenz machen will. Was gründlich schief geht.
Aber was museumsbegeisterte Rollstuhlfahrer in Bezug auf Salzburg unbedingt wissen sollten: Seit neuestem müssen Autofahrer, die nicht das S für Salzburg oder BLG für Berchtesgaden oder Reichenhall auf dem Nummernschild haben, bei schönem Wetter am Stadtrand von Salzburg umkehren. Als wir die Autosperre erreichten, entwickelte sich folgender Dialog zwischen Monika und dem stoisch abwehrenden Polizisten:
Polizist: Umkehren, Sie dürfen nicht hinein -
Monika: Nein, warten Sie, schauen Sie, da ist unser Parkausweis für Behinderte
Polizist: Na meinetwegn, dann fahrns halt zua
Monika, des genauen Weges unkundig: Immer geradeaus?
Polizist: Na, des ned grod, aba fahrns jetzt einfach zua!
In 10 Minuten hatten wir das Herz der Stadt erreicht, parkten direkt vor dem Festspielhaus auf einem für Rollstuhlfahrer reservierten Parkplatz und gingen ins Rupertinum, das unter anderem die besten Stücke seiner Sammlung zeigte, von Klimt bis zur Gegenwart. Wir zahlten weder für den Rollstuhlfahrer noch für die Begleitung und wurden rührend betreut und herumgereicht, von Stockwerk zu Stockwerk. Danach wechselten wir hinüber zum Mönchsberg und hinauf ins Museum der Moderne, das eine staunenswerte Ausstellung "moderner Malerei aus China" zeigte. Diesmal zahlten wir weder für den sonst sehr teueren Aufzug, noch für das Museum.
Also, liebe Rollstuhlfahrerkollegen und -kolleginnen, wagen Sie sich ruhig hinein in den übervollen Festspielort, zu diesem billigen Vergnügen in zwei hervorragenden Museen, in denen Sie fast alleine sind, während sich in der Altstadt die schwitzenden Massen hart auf Tuchfühlung an Mozarts Geburtshaus vorbeischieben!
Doch zurück nach Reichenhall, wo wir wieder neue, rollstuhlgerechte Wege entdeckt haben. Unsere Wirtsleute haben Monika ein bergläufiges Fahrrad mit Mehrgangschaltung ausgeliehen und dann sausten wir los, die Saalach entlang, auf asphaltierten Wegen bis nach Piding zur Staufenbrücke, hinüber über den Fluss und nicht mehr ganz so bequem, über Kieswege, hinauf bis zum Nonner Kircherl und hinein in das Cafe Quellenhof, wo uns ein freundlicher Wirt begrüßte, mit melodisch schwingender Stimme, einem Apostelkopf und wohlbedachten Worten zu Land und Leuten. Was den Reiz dieses Mannes noch erhöhte, war, dass er Konditormeister gelernt und eine Weinschaumtorte, die auf der Zunge zerging, gebacken hatte. Auf das Problem mit behindertengerechten Urlaubsquartieren angesprochen, meinte er, das Haus sei noch von seinen Schwiegereltern gebaut worden und die Zimmer deshalb unzugänglich, alle im 1. Stock, aber sobald er die Ferienwohnung nebenan umbauen würde, würde die wenigstens behindertengerecht werden, das hatten sie schon lange geplant.
Zurück zu den Radl- und Rollstuhltouren in und um Reichenhall. Die Nonner Auen sind insgesamt ein wunderbar flaches, wildbewachsenes Gebiet, durch das viele kleine, für den Rollstuhl geeignete Wege führen. Den anderen Tag sind wir um den Thumsee herumgefahren, bei wunderbarem Badewetter - "Buon giorno - buon giorno!" (eine italienische Großfamilie beim Picknick am flachen Ufer sitzend, die Füße im Wasser zwischen den träge herumdümpelnden Fischen), und bei Nieselregen um den Hintersee - gottlob, denn bei schönem Wetter quälen sich auch hier die Kolonnen am See entlang. Seit kurzem wurde der Fußweg am See neu mit Kies aufgeschüttet, so dass ich ganz gut - manchmal mit Hilfe anderer Spaziergänger, weil es gelegentlich recht steil war - vorwärts kam - Monika einmal vorne bremsend oder hinten schiebend oder starke Männer dirigierend, die mich vorsichtig über ein klappriges Brücklein balancierten. Und abends wieder in ein gemütliches Wirtshaus, denn es gibt noch andere, die Padinger Alm beispielsweise, oder die Niederalm, alle mit berauschendem Rundblick, hoch über der Stadt! Also - trotz der Schwächen dieser kleinen Kurorts - auf nach Reichenhall! Die Natur ist grandios, die Ausblicke panoramaweit, das Atmen auf dem gemächlichen Spaziergang um das Gradierwerk herum leicht und frei durch das salzige Wasser, das aus großer Höhe heruntertröpfelt und die Luft frisch und weich werden lässt. Und wenn die Sonne scheint, blitzen und sprühen die Tropfen in allen Regenbogenfarben.
Es ist ein Genuss!
Ingrid Leitner
Immer wieder erreichen uns Anfragen, für wen die Freifahrt für Schwerbehinderte und für welche Verkehrsmittel sie gilt. Ein Artikel in der Bildzeitung München hat in dieser Frage letztes Jahr heillose Verwirrung gestiftet. Deshalb dachten wir, dass es sinnvoll wäre, einmal das Thema aufzugreifen, denn die Regelungen sind in der Tat recht verwirrend und auch sehr umfassend.
Es gibt das Recht auf eine kostenfreie Beförderung und eine Beförderung mit Kostenbeteiligung. In beiden Fällen braucht man aber eine Wertmarke, die das Zentrum für Familie und Soziales in Bayern ausstellt. Für die Wertmarke mit Kostenbeteiligung muss man im Halbjahr 30 Euro, im Jahr 60 Euro zahlen. Weiter ist als Nachweis der grün-/orangefarbene Aufdruck im Behindertenausweis erforderlich.
Die kostenfreie Beförderung erhalten folgende Personengruppen:
1) Personen, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" (für hilflos) und/oder "Bl" (für blind) trägt.
2) Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte , die die Freifahrt schon vor 1979 hatten und einen Schwerbehindertenausweis mit mindesten 70% Erwerbsminderung bzw. 50% in Verbindung mit dem Merkzeichen "G" ( Gehbehinderung) haben.
3) Außerdem erhalten Personen, die infolge ihrer Behinderung im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind und mit Ausweismerkzeichen G, aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Gl (Gehörlos) eine kostenfreie Beförderung dann, wenn sie zusätzlich Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Sozialgesetzbüchern und dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.
Kostenfrei befördert wird eine Begleitperson, sofern im Ausweis ein B eingetragen ist, selbst dann, wenn der schwerbehinderte Mensch selber zahlen muss.
Beförderung mit Kostenbeteiligung erhalten Inhaber von Behindertenausweisen
1) mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
2) mit dem Merkzeichen G (gehbehindert)
3) mit dem Merkzeichen GL (gehörlos auch ohne Gehbehinderung)
Wo gilt die Freifahrt ?
Ohne Kilometerbegrenzung und unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Behinderten in den Bussen, U- und S-Bahnen und Straßenbahnen des Öffentlichen Nahverkehrs sowie im Verkehrsverbund mit Eisenbahnen und bei der Deutschen Bahn im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz auf im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken. Gilt nicht für zuschlagpflichtige Züge (außer IR, wo kein Zuschlag zu zahlen ist).
Da war doch noch etwas mit der KFZ- Steuerermäßigung ?
Gehbehinderte (G) und Gehörlose (GL) müssen sich entscheiden, ob sie die Freifahrt mit Kostenbeteiligung oder die 50-prozentige KFZ - Steuerermäßigung wollen, alle anderen bekommen sowohl die Freifahrt (teilweise mit Kostenbeteiligung) als auch eine 100-prozentige KFZ - Steuerermäßigung.
Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn , die über die 50km-Grenze hinausgehen, gilt, dass der schwerbehinderte Mensch grundsätzlich den vollen Fahrpreis bezahlen muss; sofern er ein B im Ausweis hat, ist die Begleitperson frei. Die Bahncard 50 gibt es ab 70 Prozent GdB für den halben Preis. Auch bei der Lufthansa zahlen der behinderte Menschen den vollen Fahrpreis und die Begleitperson ist frei. Hier ist der Nachteil, dass die günstigen Angebote für behinderte Menschen oft nicht zur Verfügung stehen.
Carola Walla
Doch der Ehrgeiz von Oscar Pistorius, der sich selbst nicht als behindert betrachtet, sondern lediglich als Mann ohne Beine ansieht, macht hier nicht halt: 2008 möchte er in Peking bei der Olympiade zusammen mit "normalen" Sportlern starten. Dieses Ziel hat in der Sportwelt, aber auch allgemein in den Medien für einige Aufregung gesorgt. So titelt beispielsweise die New York Times "An Amputee Sprinter: Is He Disabled or Too-Abled?" (Ein amputierter Läufer: Ist er behindert oder zu sehr fähig?). Hintergrund dieser Debatte sind die von Oscar Pistorius benutzten Karbonprothesen namens "Cheetahs". Diese sind j-förmig und werden in Island von der Firma Össur aus Karbonfaserplatten hergestellt, die mit Kunstharz unter extrem hohen Druck zusammengeleimt werden. Nach Auffassung der Kritiker sind diese Prothesen aber länger als erforderlich, so dass mit jedem Schritt mehr Weg zurückgelegt würde als normal. Nach Auffassung von Oscar Pistorius und seines Trainers entspricht dies nicht den Tatsachen, vielmehr beinhalte der Einsatz von Prothesen vielerlei Nachteile beispielsweise bei Regen oder Wind. Von einzelnen Experten wird ebenfalls die Auffassung vertreten, dass der Einsatz dieser Prothesen keinesfalls einen Vorteil gegenüber den anderen Athleten darstelle. Nachdem der internationale Leichtathletikverband (IAAF) erst dieses Jahr seine Wettbewerbsregeln dahingehend abgeändert hat, dass jegliches technische Mittel ausgeschlossen wurde, das Triebfedern, Räder oder andere Elemente umfasst, das dessen Benutzer Vorteile verschafft, die jemand ohne dieses Hilfsmittel nicht hätte, stellt sich naturgemäß die Frage, wie die von Oscar Pistorius eingesetzten Prothesen zu beurteilen sind, ob man sie also als unzulässige Hilfsmittel zu bewerten hat oder nicht. Von der Beantwortung dieser Frage wird es auch abhängen, ob Oscar Pistorius an den Olympischen Spielen 2008 in Peking teilnehmen kann oder nicht.
Gottlob macht sich der IAAF diese Entscheidung darüber jedoch nicht allzu leicht: Auf der Grundlage der von vielen als "lex Pistorius" empfundenen, oben näher erläuterten Vorschrift wird im Herbst diesen Jahres nämlich der Kölner Biomechanik-Experte Prof. Peter Bruggemann anhand von Videoanalysen, die bei den Starts von Oscar Pistorius bei den Wettbewerben in Rom und Sheffield im Juli 2007 gemacht wurden, untersuchen, ob Oscar Pistorius zu den Olympischen Spielen in Peking zugelassen werden kann.
Oscar Pistorius selbst lehnt jegliche "positive Diskriminierung" ab und würde auf eine Teilnahme an Wettbewerben verzichten, wenn er durch den Einsatz von Prothesen einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den anderen Athleten hätte.
Unter dieser Prämisse ist dem vollinhaltlich zuzustimmen.
Wolfgang Vogl
Nun habe ich als neueres Mitglied anderen älteren Mitgliedern zugehört, wie sie von und über unseren Verein sprechen. Es gibt da eine unsichtbare Grenze, eine Zeitlinie sozusagen. Alle die vor einem bestimmten Zeitpunkt (oder war es ein Ereignis?) Mitglied waren, sagen nicht "ich geh zum CBF", sondern "ich geh zum Club". Ich hab zum Beispiel den Satz gehört "wir waren mit dem Club in ...". Ich finde, das hat was, das klingt so ein bisschen englisch. Wer wollte nicht Mitglied in einem Club sein. In dieser Frage komme ich wohl am Besten durch Feldforschung weiter.
Hanne Kamali
Frau Dr. Kern war maßgeblich an den kulinarischen Vorbereitungen beteiligt. Das Grillfleisch (und alles andere, was man sonst noch dazu isst) wurde von ihr besorgt und selbst eingelegt. Sie kümmerte sich auch um die wichtige Aufgabe der Schattenorganisation. Was das ist? Wenn man an einem der heißesten Tage des Sommers ein Fest in der Mittagszeit plant, muss man für Schatten sorgen. Sie brachte einen ganzen Wald Sonnenschirme mit, alle gut beschriftet, damit sie anschließend den rechtmäßigen Besitzern wieder zugeordnet werden konnten.
Das Büroteam war für die Hardware zuständig, d.h. Tische, Bänke, Stühle, Geschirr, aber auch die Getränke und die Projektsteuerung. Beim Fest selbst bediente Dieter Liebig, ein neues Mitglied aus der Daheimgruppe unermüdlich den Grill. 13 Kilo zartestes Fleisch wurden zum Mittagessen gegrillt und auch verzehrt. Am Nachmittag gab es eine Vielzahl selbst gebackener leckerer Kuchen und Kaffee.
Die Germeringer, gut gelaunt und in großer Zahl, steuerten die Musik bei. Ihr Keyboardspieler war Spitzenklasse, vielseitig und unermüdlich. Er darf gerne wieder mal kommen. Auf Programm wurde weitgehend verzichtet. Es gab lediglich eine kleine Vorstellungsrunde der verschiedenen aktuellen Arbeitsbereiche des CBF: das Büroteam, die Monatspostgruppe sowie diejenigen für die Homepage und für die Gastroseiten, die neuen Daheimhelfer und die Germeringer mit "Raus aus dem Haus". Ansonsten haben sich alle, es waren über 70 Leute gekommen, gut selbst unterhalten, das heißt, nicht mit sich selber, sondern sie haben die Gelegenheit genutzt, um sich mit alten und neuen Freunden zu unterhalten.
Hanne Kamali






