„Ach lass mal, das passt schon – es wird irgendwie gehen“, sagt die ältere Dame zur Wohnberaterin. Vor kurzem hatte sie einen Schlaganfall und seitdem kommt sie nicht mehr in ihre Badewanne. Ihre Kinder hatten um Unterstützung gebeten. „Das ist kein Einzelfall“, erzählt Bernhard Reindl, Leiter der Wohnberatung des Münchner Vereins Stadtteilarbeit: „Viele passen sich im Lauf der Jahre eher ihrer Wohnung an als umgekehrt. Menschen begnügen sich mit Katzenwäsche, weil die Badewanne nicht mehr benutzt werden kann.“

Zunächst geht es um kleine Schritte. Ein stabiler Griff am Bad oder ein Stufenkeil an der Türschwelle kann Wunder wirken. Nicht selten steht auch zu viel im Weg und dies können Hürden und Stolperfallen sein. Tipps von der Stange gibt es nicht, denn eine Kommode im Flur schränkt die Beweglichkeit ein – doch bietet sie manchmal auch eine Möglichkeit, sich an ihr entlang zu hangeln. Stehen größere Maßnahmen an, zum Beispiel ein barrierefreier Umbau des Bades oder die Installation eines Treppenlifts, sollte man stets Experten hinzuziehen und mehrere Angebote einholen. „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen mit etwa vermeintlich befristeten Rabatten“, empfiehlt die Wohnberaterin Monika Schmelzer.



Woher kommt das Geld?

Ein Hinderungsgrund für ein barrierefreies Zuhause sind oftmals die fehlenden Finanzen der Betroffenen. Darum hier einige Förderquellen: Unabhängig vom Alter fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Umbau-Maßnahmen mit dem Investitionszuschuss “Altersgerecht Umbauen“. Es gibt bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Für Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Behinderung erhalten Menschen beim Umbau abhängig vom Einkommen einen Zuschuss nach dem bayerischen Wohnbaufördergesetz bis zu 10.000€. Der Antrag muss bei den zuständigen Behörden, dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung, vor Baubeginn gestellt werden.

Ebenso kann das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo beansprucht werden. Hier beträgt die Darlehenshöhe 30% der Gesamtkosten, maximal 100.000 €, aber nicht weniger als 15.000 €. Diese Leistungen können nach dem Barrierefreie DuscheBayWoFG kumuliert beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt vor Baubeginn bei den Landratsämtern.

Für Menschen mit einer Pflegestufe gibt es einen Zuschuss bis zu 4.000 € für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederherstellen.

Weitere Geldgeber können die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungen, die kommunalen Sonderprogramme, Stiftungen und Sozialämter sein. Ebenso sind steuerliche Vergünstigungen bei behinderungsbedingten Um- oder Neubaukosten vorgesehen. Diese können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Im Falle der älteren Dame konnte mit Hilfe der Beraterin und Architektin geholfen werden. Die Kinder redeten ihrer Mutter gut zu und nun freut sie sich über ihre barrierefreie Dusche. „Ach wie ist das schön, dass hätte ich nie gedacht.“, sagte sie voller Stolz nach der Umbaumaßnahme.
Barrierefreie Dusche
Weitere Infos zur Finanzierung unter:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): www.kfw-foerderbank.de

Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG): www.wohnen.bayern.de

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo: www.bayernlabo.de

Pflegekassen: www.vdak.de

Rentenversicherungsträger: www.deutscherentenversicherung.de

Berufsgenossenschaften: www.vbg.de

Stiftungen: www.stiftungsindex.de

Kontakt:

Die Beratungsstelle Wohnen des Vereins Stadtteilarbeit berät zu kleinen und großen Lösungsvorschlägen und kann ggf. auch bei der Planung unterstützen und die Umsetzung begleiten.

Beratungsstelle Wohnen, Stadtteilarbeit e.V., Aachener Straße 9, 80804 München, Tel. 089/35 70 43 - 0,

Fax: 35 70 43 29, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verein Stadtteilarbeit