2012-02 Februar
Editorial - Februar 2012
Liebe Mitglieder, liebe Freunde!
Unser Titelfoto zeigt Ihnen heute ein gemütliches Straßencafe unterm Christbaum. Langsam verschwinden die letzten Spuren, die das Weihnachtsfest hinterlassen hat. Aber wenn wir Pech haben, belästigt uns der Schnee in der Stadt noch lange - mit
S-Bahnen, die ausfallen, zugeschaufelten Parkplätzen, rutschigen Gehsteigen und eingefrorenen Aufzügen. Es ist so – wir haben einfach noch Winter!
Mit unseren Kulturtipps haben wir uns deshalb auch in diesem Monat noch auf die kalte Jahreszeit eingestellt. Hanne Kamali bleibt auf der Suche nach dem Lokal des Monats in München, durchkämmt die Museen und schaut sich die jeweilige Gastronomie an. Lohnt sich nach dem Kunstgenuss ein Abstecher in das jeweilige Restaurant? Außerdem besuchen wir die Schiele-Ausstellung im Kunstbau, und mein persönlicher Tipp: Wenn sich das Wetter heuer so verhält wie jedes Jahr, dann steigen die Temperaturen Mitte des Monats für ein paar Tage auf frühlingshafte Höhen. Dann lohnt sich ein Besuch im Botanischen Garten, denn dann blühen im Frühlingsgarten die Zaubernüsse!
Wer aber ganz und gar nicht gewillt ist, die Wohnung zu verlassen, sitzt wahrscheinlich am warmen Ofen, trinkt Glühwein und isst Faschingskrapfen dazu, denn die närrische Zeit hat ihren Höhepunkt ebenfalls im Februar. Oder er ereifert sich, blutdrucksteigernd, über die Politik. Und falls das Bundespräsidenten-Theater schon abklingen sollte, wird sich sicherlich ein weiterer Staatslenker finden, über den man sich die Köpfe heiß reden kann.
In jedem Fall aber sollten Sie diese Ausgabe lesen. Denn neben dem Lokal des Monats können Sie sich über das neue Familienpflegezeitgesetz in einem Artikel von Wolfgang Vogl informieren, und Else Hestermann erzählt von einem ganz besonderen Geburtstagsgeschenk. Carola Walla berichtet von einem Personenunfall am U-Bahnhof Rotkreuzplatz und gedenkt des 40jährigen Jubiläums des MVV. Und natürlich informieren wir Sie wieder über all die Termine im Februar, die Sie nicht verpassen dürfen.
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Einladung zur Schiele-Ausstellung
Wir würden uns gerne am Samstag, dem 25. Februar 2012 mit Ihnen in der Schiele-Ausstellung treffen. Vielleicht haben Sie Zeit und Lust. Wir wollen uns etwa eine Stunde lang mit diesem eigenartigen Künstler und seiner Zeit beschäftigen. Danach – der CBF München ist auch den leiblichen Genüssen sehr aufgeschlossen - können wir zusammen zu Mittag essen.
Beginn: 11.30 Uhr
Treffpunkt: im Ausstellungsraum
Begehbarkeit: Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer werden auf Knopfdruck mit einem Aufzug (er befindet sich in der Luisenstraße bei der Gaststätte Rhaetenhaus/Einfahrt Berufsschulzentrum) abgeholt und von dort aus in den Kunstraum begleitet
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Medikamentenhilfe München
In einer neuen Kooperation des Gesundheitsreferats, der „Münchner Insel“ und Münchner Ärzten und Apotheken besteht die Möglichkeit, verschreibungsfreie Medikamente vergünstigt zu bekommen. Dazu müssen Sie einen München-Pass besitzen und sich von Ihrem Arzt ein so genanntes Grünes Rezept oder Privatrezept für dieses Medikament ausstellen lassen und es in einer der teilnehmenden Apotheken vorlegen. Dann wird Ihnen ein vergünstigter Preis gewährt. Nähere Informationen zu den teilnehmenden Apotheken und zu den Voraussetzungen für die Erteilung des München-Pass’ können Sie einem Flyer entnehmen.
Öffnen Sie den Flyer hier oder finden Sie mehr Information auf www.muenchen.de
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Wenn Grenzen verschwimmen – Behinderung im Film
Eine Filmreihe im Instituto Cervantes
Die Filmreihe mit Filmen zum Thema Behinderung im Spanischen Kulturinstitut hat zwar schon im Januar begonnen, aber in den nächsten beiden Monaten sind noch zwei weitere interessante Filme zu sehen, so „Maria und ich“ über das Leben eines Künstlers mit seiner autistischen Tochter am 7. Februar und „Azuloscurocasinegro“, der am 13. März läuft und eine komplexe Geschichte über Schuld, Pflichtbewusstsein und Pflege nach einem Schlaganfall ist.
Die Filme laufen jeweils um 19.30 Uhr im Kultursaal des Instituto Cervantes (gleich hinter der Residenz).
Nähere Informationen unter 089/ 29 07 18 48
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Erinnerungen: Ein Geburtstagsgeschenk
Bei meiner ersten Reise mit dem Richard Wagner Verband war ich etwas schüchtern, ich kannte ja noch keinen. Da holte mich eine ältere Dame an ihren Tisch. Da wir uns sehr gut verstanden, haben wir uns seither oft getroffen und sind sehr viel gemeinsam in Konzerte und Vorträge gegangen. Auch bei weiteren Reisen waren wir viel zusammen, und da lernte ich auch ihre Tochter kennen, die als Journalistin in Berlin lebte.
Da sie ja wie fast alle, die älter werden, immer öfter Hilfe brauchte, entschloss sie sich vor Jahren, in ihre Heimat zu ziehen, wo ihre jüngeren Geschwister mit ihren Familien lebten. Das war sehr schade, denn dadurch konnten wir uns nur noch per Telefon austauschen. Inzwischen war ich ja auch nicht mehr so mobil, um sie im Weserbergland zu besuchen. Eines Tages rief mich ihre Tochter an und sagte, dass ihre Mutter 80 werde. Nach langen Überlegungen, was ihrer Mutter eine besondere Freude machen würde, seien sie auf die Idee gekommen mich als Geburtstagsgeschenk zu überreichen, weil die Mutter immer so viel von mir erzählte. Ob ich das wohl machen würde? Natürlich wollte ich es sehr gerne machen aber zu der Zeit war ich noch zwei Tage mit der Polio-Gruppe mit Rollstuhl in Rheinsberg.Das sei kein Problem, meinte die Tochter, sie würden einen Chauffeur schicken, der mich samt Rollstuhl abholen würde. So war es dann auch. Die Fahrt von Rheinsberg nach Minden war für mich schon ein Erlebnis, war es doch eine Gegend, die mir noch fremd war. Man brachte mich in einem Romantik-Hotel unter, was ich mir gar nicht hätte leisten können. Am Abend vor dem Geburtstag gingen Mutter und Tochter zum Essen in das Hotel, wo ich dann als Überraschungsgeschenk übergeben wurde. Das war eine Freude auf beiden Seiten! Am Geburtstag war nur die Familie zugegen sowie als Fremde eine alte Schulfreundin von ihr und ich. Auch in der Geburtstagszeitung kam ich vor. Es war eine rundum sehr schöne Feier. Aber das war ja noch nicht alles. Ich war eine Woche da und die Tochter hat viel mit uns unternommen. Wir waren bei der Porta Westfalica, unternahmen eine Schifffahrt auf Weser und Mittellandkanal, sahen viel von der schönen Gegend und genossen das gute Essen. Nach einer Woche wurde ich vom Chauffeur der Familie nach Hannover zum Zug gebracht, wo ich dann Erster Klasse nach München gefahren bin und hier am Bahnhof von einem Taxifahrer erwartet wurde, der mich nach Hause fuhr.
Es war zwar ein Geburtstagsgeschenk für meine inzwischen noch mehr ans Herz gewachsene Freundin, aber ich glaube, dass ich viel mehr beschenkt wurde. Ich bin zwar mit meinem Leben sehr zufrieden, aber an so ein Leben könnte ich mich auch gewöhnen - jedenfalls würde es mir nicht schwer fallen. Es war ein Ausflug in eine andere Welt und ich werde immer noch gerne daran denken.
Else Hestermann
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40 Jahre U-Bahn - nicht wirklich barrierefrei
40 Jahre U-Bahn, aber immer noch nicht wirklich barrierefrei
Die U-Bahn München ist eine absolute Erfolgsgeschichte: Wer könnte sich heute noch den öffentlichen Nahverkehr in München ohne U-Bahn vorstellen? Wir würden im Verkehrschaos versinken, wenn die Menschenmassen, die mit der U-Bahn befördert werden, mit dem Auto oder mit anderen Verkehrsmitteln fahren müssten. Allerdings hat es lange gedauert, bis die U-Bahn auch für Mobilitätsbehinderte benutzbar wurde. Inzwischen sind bis auf 4 U-Bahnhöfe, die leider noch mit Rampen versehen wurden, die viel zu steil sind, alle Bahnhöfe mit Aufzügen ausgestattet. Erst seit Ende der 80er Jahren wurden beim U-Bahnbau die Bahnsteige erhöht, so dass man beim Einstieg in den U-Bahnwagen nicht mehr bis zu 13 cm sondern nur bis zu 5 cm überwinden muss. Allerdings sind gerade noch im Innenstadtbereich die meisten Bahnsteige nicht erhöht. Um den Einstieg in die U-Bahn aber barrierefrei zu nennen, fehlt auch noch eine Spaltüberbrückung, die diesen Namen verdient. Bei den neuen U-Bahnwagen ist der Spalt durch eine Gummilippe entschärft.
Für blinde Menschen wurden die U-Bahnhöfe mit Blindenleitstreifen versehen, aber nach wie vor ist die Benutzung der U-Bahn für Blinde mit großen Risiken behaftet: So kam vor etwa zwei Jahren eine blinde Frau zu Tode, weil sie zwischen zwei U-Bahnwagen auf das Gleis stürzte und von der anfahrenden Bahn überfahren wurde. Kurz nach Weihnachten verunglückte schon wieder ein blinder Mann. Er fiel am Rotkreuzplatz zwischen zwei U-Bahnwagen, glücklicherweise hat er sich nur eine Platzwunde zugezogen. Aus dem Stadtrat kam jetzt die Forderung, dass zwischen den „alten“ U-Bahnwagen (das heißt U-Bahnwagen der älteren Baureihen, denn bei den neuen gibt es dieses Problem nicht) eine technische Sicherung installiert werden sollte. Die MVG (Münchner Verkehrsbetriebe) antworten aber, dass sie bisher keine Lösung hätten, die praktikabel wäre, sie sagen aber auch nicht, welche Lösung sie sich vorstellen könnten und verweisen darauf, dass die alten Wagen immer weniger würden. Man hat eher den Eindruck, dass die MVG dieses Problem aussitzen möchte. Die Videoaufzeichnungen auf den Bahnsteigen – das hat auch viele erstaunt zu erfahren – dienen lediglich dazu, im Nachhinein einen Tatvorgang oder Unfall zu rekonstruieren, es gibt aber keine Überwachung der Bahnsteige oder eine Leitstelle, die eingreifen könnte. Das wäre bestimmt sehr teuer, eine technische Lösung, die verhindert, dass man in den Zwischenraum fallen kann, wäre auf jeden Fall viel günstiger.
Da ist es gut, dass wenigstens die neuen Notrufsäulen, mit denen nach und nach alle Bahnsteige bestückt werden, gegenüber den bisherigen Modellen eine große Verbesserung darstellen, sie sind auch im Rollstuhl zu bedienen und haben für blinde und sehbehinderte Menschen sowohl Brailleschrift auf den Tasten als auch tastbare Buchstaben.
Zurzeit werden die Zwischengeschosse am Hauptbahnhof und am Marienplatz umgebaut, es entstehen dort durchgängige Leitsysteme für blinde Menschen und außerdem bessere Lichtverhältnisse und Wegweiser für alle Fahrgäste.
Es geht zwar immer ein kleines Stück voran mit der Barrierefreiheit der Münchner U-Bahn, bis man allerdings wirklich sagen kann, das Ziel ist erreicht, werden noch viele Anstrengungen nötig sein. Erfreulich ist jedoch, dass demnächst der U-Bahnhof Sendlinger Tor umgebaut wird, auch dort steht dringend eine Bahnsteigerhöhung an!
Carola Walla
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Gastronomie des Monats Februar 2012
Museumsgastronomie in München – oder wo pinkelt sich‘s am teuersten? 
Den Februar kann man, vor allem bei Regen, Eis und Schnee, gut zu Museumsbesuchen nutzen und Museen hat München eine ganze Reihe. In denen kann man natürlich auch einkehren.
Da ist bestimmt für jeden Geschmack was dabei. Für die Kaffeepause nach dem Museumsbesuch empfiehlt sich das Café Klenze (Alte Pinakothek) – da gibt es Verführungen wie den Mississippi mud pie und Beetrootcake (Rotebeetekuchen), oder man besucht das Museum Mensch und Natur – die Cafeteria bietet Kuchen wie bei Mama zu Hause, selber gebacken.
Etwas für den kleinen Hunger zu moderaten Preisen findet man im Qivasou, welches kürzlich in der Pinakothek der Moderne eingezogen ist, im Zimmes & Zores in der Villa Stuck und im Tafel & Schwafel im jüdischen Museum. Wer seinen Geldbeutel schonen möchte, wird in der Cafeteria im Verkehrsmuseum (einem freundlichen Familienbetrieb) oder auch im Max2 im Völkerkundemuseum richtig versorgt. Im Gaeta im Museum Brandhorst kocht der Schottenhammel - ganz frisch zum Zuschauen. Im Haus der Kunst wird grad umgebaut, aber die Goldene Bar ist schon renoviert – das WC allerdings noch nicht. In der Neuen Pinakothek beim Hunsinger ist es recht nobel, aber den Vogel schießt das Restaurant im Nationalmuseum ab. Da kostet schon das Mittagsmenü knapp 30 €, wobei man zugeben muss, dass das Ambiente sehr angenehm ist. Das Deutsche Museum glänzt insgesamt durch Abwesenheit bzw. Unzugänglichkeit, das Pegasus an der Flugwerft ist seit 2007 geschlossen und im Stammhaus können wir hoffen, dass die geplante Renovierung Besserung bringt. Mitte 2013 wird das Ägyptische Museum umziehen, da können wir uns schon drauf freuen.
Nun noch ein Hinweis aus einem Kommentar auf der CBF Homepage. Einer unserer Leser schreibt, dass die Besucher des Cafés Kunsthalle das (auch baulich nicht eben tolle) Rolli WC der Hypo-Kunsthalle nur noch benutzen dürfen, wenn sie im Besitz einer Eintrittskarte für die Ausstellung sind. Ich dachte immer, das McClean am Hauptbahnhof hätte die Toppinkelpreise Münchens (für Behinderte ist es allerdings kostenlos), aber nun wissen wir, wo man noch mehr zahlen kann.
An dieser Stelle möchten wir unseren Homepage-Besuchern für die vielen informativen und anregenden Kommentare danken, sie helfen uns, die Seiten aktuell zu halten.
Hanne Kamali
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Gesetzesauslese: Familienpflegezeitgesetz
Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz)
Es ist mittlerweile eine Binsenweisheit, dass Kind und Karriere nur schwer unter einen Hut zu bringen sind. Wer Kinder bekommt und aufzieht, ist entweder einer unglaublichen Doppelbelastung ausgesetzt, wenn sie oder er weiterhin ungeschmälert berufstätig bleibt. Oder aber es kommt zu Einbußen, wenn sie oder er dafür beruflich kürzer tritt. Dieses Dilemma hat auch der Gesetzgeber erkannt und ein Bündel von Maßnahmen geschaffen, mit dem Beruf und Kinder besser vereinbar werden sollen: das reicht vom Ausbau von Tageskrippen und Kindertagesstätten bis hin zur Schaffung der Elternzeit.
Ein naher Angehöriger wird pflegebedürftig – was nun?
In einer zunehmend alternden Gesellschaft wird aber auch die Pflege alter oder gebrechlicher Menschen innerhalb der Familie ein immer dringlicheres Thema: allein in Deutschland benötigen etwa 2,4 Millionen Menschen Pflege, die überwiegend zu Hause und dann mehrheitlich durch Angehörige erfolgt. Da verwundert es nicht, dass der Gesetzgeber hier Erleichterung geschaffen hat: Seit 1. Juli 2008 gilt das so genannte Pflegezeitgesetz. Danach kann sich ein Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern zur Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegestufe I oder höher bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen (Pflegezeit). Während dieser Zeit bekommt er zwar kein Gehalt, kann aber nicht gekündigt werden und darf nach Ende der Pflegezeit an seinen bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren. Das Pflegezeitgesetz sieht außerdem die Möglichkeit vor, sich in akuten Fällen bis zu zehn Tage frei zu nehmen, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Versorgung zu organisieren.
Bereits im Februar 2010 wurde darüber hinaus vom Familienministerium ein Familienpflegezeitgesetz vorgeschlagen, das für Angehörige eine Familienpflegezeit von bis zu zwei Jahren ermöglicht. Die genaue Ausgestaltung wurde zwischen den Beteiligten lange diskutiert. Schließlich wurde im Sommer 2011 ein Gesetzesentwurf im Bundestag beraten und im Oktober 2011 auch verabschiedet. Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I vom 13.12.2011, 2564) trat nunmehr am 1. Januar 2012 in Kraft.
Was ist unter einer Familienpflegezeit nach dem neuen Gesetz zu verstehen?
Nach dem neuen Gesetz besteht die Möglichkeit, für die Dauer von maximal zwei Jahren eine so genannte Familienpflegezeit zu nehmen, das heißt die Arbeitszeit bei lediglich teilweisem Lohnverzicht zu verringern, um einen nahen, pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass mit dem neuen Gesetz kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung einer Pflegezeit eingeräumt wird. Spielt der Arbeitgeber nicht mit, so muss eine andere Alternative gefunden werden, wie beispielsweise eine befristete Teilzeitvereinbarung. Ist der Arbeitgeber aber einverstanden, so funktioniert die Familienpflegezeit folgendermaßen: Während eines zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzulegenden Zeitraums von höchstens zwei Jahren wird die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer nur auf einen Teil des vollen Lohns, erhält den anderen Teil also als eine Art Lohnvorschuss. Verringert ein Arbeitnehmer also beispielsweise seine Arbeitszeit um 40 Prozent, bekommt er weiterhin 80 Prozent seines ursprünglichen Lohns. Nach Ablauf der Pflegezeit – in der so genannten Nachpflegephase – arbeitet er dagegen wieder voll, erhält aber nur 80 Prozent des vollen Lohns bis der vorher gewährte Lohnvorschuss aufgebraucht ist. Die Details sind in einer eigenen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer niederzulegen.
Dieses Modell ist natürlich mit gewissen Risiken für den Arbeitgeber verbunden. Immerhin muss er mit unter Umständen erheblichen Zahlungen in Vorleistung gehen und ob er diese während der Nachpflegephase dann auch zurückbekommt, ist unsicher. Deshalb hat sich der Gesetzgeber zweierlei einfallen lassen: Zum einen kann der Arbeitgeber beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen im Umfang der vereinbarten Aufstockung des Arbeitsentgelts beantragen (§ 3 Absatz 1 des Familienpflegezeitgesetz), zum anderen sieht das Gesetz zwingend den Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung (§ 4 Familienpflegezeitgesetz) vor, die gegen Tod oder Berufsunfähigkeit des die Pflegezeit in Anspruch nehmenden Arbeitnehmers absichert.
Kritik der Wohlfahrts- und Familienverbände
Das Familienpflegezeitgesetz in seiner jetzigen Form stößt indes nicht auf uneingeschränkte Zustimmung der Wohlfahrts- und Familienverbände. So bemängelte das Zukunftsforum Familie e.V. am seinerzeitigen, mit der jetzigen Fassung übereinstimmenden Gesetzentwurf insbesondere das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit als gravierende Schwäche, zumal Vereinbarungen wie die im Gesetz skizzierte bereits vorher möglich waren. Zudem sieht es die finanziellen Belastungen einseitig auf die Arbeitnehmer verteilt und die neue Regelung als „Rundum-Sorglos-Paket“ für Arbeitgeber, da die Beiträge der Familienpflegezeitversicherung ohne weiteres auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden können und damit vor allem für ihn ein finanzielles Risiko bergen, obwohl dem Arbeitgeber bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit auch Vorteile erwachsen Immerhin bleiben ihm Know-how und Kenntnisse seines Arbeitnehmers erhalten. Die Gewährung zinsloser Darlehen sei darüber hinaus nur dann berechtigt, wenn die Vorleistung des Arbeitgebers zu Liquiditätsengpässen führt, nicht aber ausnahmslos.
Schließlich wird die durch das Gesetz vorgenommene Beschränkung auf zwei Jahre als unflexibel und realitätsfern angesehen.
Es bleibt also abzuwarten, ob das Gesetz die vom Gesetzgeber gesetzten Erwartungen erfüllt und mehr Menschen, insbesondere auch Männer, sich aufgrund dessen bereit erklären, einen Angehörigen zu pflegen.
Wolfgang Vogl
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RAUS AUS DEM HAUS - Februar 2012
Samstag, 4. Februar 2012 - Holiday on Ice
Abfahrt: 13.00 Uhr – Rückkehr: 18.00 Uhr
Unkosten: 10,00 € Dienstag,
7. Februar 2012 Zirkus Krone
Abfahrt: 13.00 Uhr – Rückkehr: 18.00 Uhr
Unkosten: 6,00 €
Freitag, 23. März 2012 - Ostermarkt im Gartencenter Dehner
Abfahrt: 9.00 Uhr – Rückkehr: 18.00 Uhr
Unkosten: 13,00 €
Nähere Informationen und Anmeldung für die Veranstaltungen wie immer unter
Tel.: 089/288 57 678 oder 089/288 55 335;
Fax 089/ 288 57 679 oder 089/288 55 336;
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