2010-09 September
Editorial September 2010
Liebe Mitglieder, liebe Freunde!
Die Medien haben derzeit ein Sommerloch und suchen händeringend nach Themen. Das Fernsehen sendet deshalb häufiger als sonst Krimis oder Erotikfilme, die Zeitungen lassen das Ungeheuer von Loch Ness wieder aufleben, die Radioanstalten folgen den Politikern in ihre Urlaubsorte und stellen ihnen belanglose Fragen, auf die sie häufig ebenso belanglose Antworten erhalten.Bei uns ist das ganz anders. Uns brennen stets alte und neue problematische Themen auf den Nägeln!
Und wir versuchen auch sonst, Spannendes zu liefern, um uns weiterhin Ihre engagierte Anteilnahme zu erhalten. Lesen Sie also beispielsweise, was das Kultusministerium uns zum Thema „Integration behinderter Kinder in Regelschulen“, vom Kultusministerium „inklusive Bildung“ genannt, schreibt. Wir wollen diese ministeriale Stellungnahme demnächst auch Lehrer- und Elternvereinigungen vorlegen und sie nach ihrer Einschätzung fragen. Aber auch Ihre Meinung ist uns wichtig!
Außerdem wollen wir Sie auf ein Buch zum Problem manisch-depressiver Menschen neugierig machen! Lesen Sie unsere Besprechung. Und schließlich geht es weiter mit unserer Serie „Das besondere Ausflugsziel“, diesmal zur Herz-Jesu-Kirche in München. Und zum Schluss eine ausführliche Ankündigung der ersten Veranstaltung, einer sogenannten Dunkellesung, in der wir KULTUR mit dem Thema BEHINDERUNG in Verbindung bringen wollen. Übrigens: In diesem Monat findet in München kein montäglicher Clubabend statt. Dafür können Sie sich andere interessante oder auch vergnügliche Termine vormerken: Mittwoch, 1. September, Stammtisch wie immer um 19 Uhr – dann das „Gespräch über Gott und die Welt“ – und die Kirchenführung in Großdingharting (zu letzterer Unternehmung lesen Sie bitte die gesonderte Einladung). Auch zum Clubabend in Germering gibt es eine Extra-Einladung, Alle übrigen Termine und auch die Ausflüge und Fahrten von RAUS AUS DEM HAUS finden Sie wie immer am Ende in unserer Terminübersicht.
Ingrid Leitner
0 Kommentare zu diesem Beitrag ... >>
Inklusive Bildung in Bayern II
In der letzten Ausgabe haben wir eine Stellungnahme des Bayerischen Kultusministeriums zur Verwirklichung der von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehenen inklusiven Bildung abgedruckt, zu der wir einige Fragen gestellt haben.
Mittlerweile erhielten wir folgende Antwort:
1. Eine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit der UN-Konvention besteht nicht. So hat der VGH Kassel in seinem Urteil vom 12.11.2009 (Az. 7 B 2763/09d) entschieden, dass die Vertragsbestimmungen in Art. 24 der Konvention derzeit keine innerstaatliche Geltung besitzen, soweit sie den Bereich des Schulwesens betreffen. Das Vertragsgesetz des Bundes vom 21. Dezember 2008 habe für den Bereich des Schulwesens keine Umsetzung der Bestimmungen in Art. 24 der Konvention in innerstaatliches Recht bewirkt, weil dem Bund insoweit die an die Gesetzgebungszuständigkeit anknüpfende Transformationskompetenz fehle. Auch erfüllen die Bestimmungen in Art. 24 der Konvention nach Auffassung des VGH Kassel nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit, da es ihnen an der hierfür erforderlichen Bestimmtheit fehle. Es handele sich in weiten Teilen um Programmsätze, wobei die Art und Weise sowie die Geschwindigkeit der Realisierung den Vertragsstaaten überlassen bleiben. Mit Urteil vom 18.01.2010 (Az. 6 B 52/09) hat auch das BVerwG klargestellt, dass die Konvention, soweit sie in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder fallende Fragen regelt, der Transformation durch den zuständigen Landesgesetzgeber bedürfe und nach erfolgter Umsetzung insoweit dann die rechtliche Qualität irrevisiblen Landesrechts erlange. Vor ihrer Umsetzung in geltendes Landesrecht kann die Konvention daher bei der Geltendmachung subjektiver Ansprüche in schulischen Angelegenheiten nur im Rahmen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung bereits bestehender bundesoder landesrechtlicher Vorschriften herangezogen werden. Darüber hinaus handelt es sich um eine reine Staatenverpflichtung. Mit anderen Worten: Ansprüche ergeben sich nur aus dem geltenden Landesrecht.
2. Zum Verfahren der Anmeldung gilt derzeit Folgendes: Grundsätzlich sind alle Kinder zunächst an der Grundschule anzumelden (Ausnahme: wenn nach den Empfehlungen aus der vorschulischen Förderung eindeutig nur der Förderort Förderschule in Betracht kommt und die Eltern mit dem Förderort Förderschule einverstanden sind, kann unmittelbar eine Anmeldung an der Förderschule erfolgen). Die Grundschule prüft, ob sie den sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes - ggf. mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste der Förderschule - erfüllen kann. Falls dies bejaht werden kann, wird das Kind an der Grundschule aufgenommen. Falls die Grundschule nicht die Möglichkeit einer ausreichenden Förderung sieht, wird von der zuständigen Förderschule ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt. Das sonderpädagogische Gutachten enthält u.a. eine Empfehlung zum geeigneten schulischen Förderort. Stimmen die Beteiligten dem im Gutachten vorgeschlagenen Förderort zu, erfolgt die Aufnahme des Kindes an der vorgeschlagenen Schule. Stimmen die Eltern dem vorgeschlagenen Förderort Förderschule oder die Grundschule dem vorgeschlagenen Förderort Grundschule nicht zu, übernimmt das Staatliche Schulamt das Verfahren. Das Schulamt kann weitere Gutachten und Stellungnahmen einholen. Auf Wunsch der Eltern wird die Frage des richtigen Förderortes in einem Termin mit allen Beteiligten mündlich erörtert. Stimmen die Eltern dem vorgeschlagenen Förderort nicht zu, können sie verlangen, dass das sonderpädagogische Gutachten durch eine überörtliche, unabhängige Fachkommission überprüft wird. Unter Würdigung der Stellungnahme der Kommission entscheidet dann das Staatliche Schulamt abschließend. Zustimmung des kommunalen Schulaufwandsträgers: Wenn Kinder mit Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung in die Grundschule aufgenommen werden sollen, kann der kommunale Schulaufwandsträger der Grundschule widersprechen, wenn für ihn erhebliche Mehraufwendungen entstehen würden. Eine Änderung des BayEUG zur Stärkung der Elternrechte ist geplant.
3. Grundsätzlich bietet ein inklusives Schulsystem Raum für Kinder aller Förderschwerpunkte. So lassen sich z.B. auch Kinder mit Down-Syndrom oft sehr gut integrieren; es gibt aber auch schwerst mehrfach behinderte Kinder, bei denen sich die Integration problematisch darstellt. Auch wählen Eltern von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Hören oft bewusst die Förderschule, da in diesem Rahmen eine Kommunikation mittels Gebärdensprache möglich ist und diese Gruppenzugehörigkeit daher begrüßt wird. Bei der Frage des individuell bestmöglichen Förderorts sind daher stets die Umstände des Einzelfalls miteinander abzuwägen. Letztlich ist die Frage im Einzelfall zu beantworten, wobei das Kindeswohl stets im Vordergrund zu stehen hat. Dieser Grundsatz ist auch in der UN-Konvention verankert. So steht nach Artikel 7 Abs. 2 der Konvention bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreffen, das Kindeswohl im Vordergrund. Diese Bestimmung wiederholt und bekräftigt die Regelung in Art. 3 Abs. 1 Kinderrechtskonvention. Dies bedeutet, dass sowohl die Interessen des behinderten Schülers als auch seiner Mitschüler zu berücksichtigen sind. Es gilt, eine angemessene Förderung der Bildung und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler in der Gruppe zu gewährleisen. Widerstreitende Interessen müssen jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des schulischen Umfelds zu einem angemessen Ausgleich gebracht werden. Es muss abgewogen werden, ob – trotz umfassender Unterstützungsmaßnahmen – bestimmte Konstellationen pädagogisch zu verantworten sind oder angemessene Alternativen ermöglicht werden können.
4. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in eine Kooperationsklasse besteht nicht. Hierfür ist stets eine Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger erforderlich. Auch besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD). Dieser steht gemäß Art. 19 Abs. 2 Nr. 3 b) BayEUG nur „im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel“ zur Verfügung. Der Zugang zur Regelschule in Form der Einzelintegration ist im Rahmen des derzeit geltenden Art. 41 Abs. 1 BayEUG möglich.
Carola Walla und Wolfgang Vogl
0 Kommentare zu diesem Beitrag ... >>
Leben in Extremen
Grüß Gott! Darf ich mich vorstellen? Ich bin ein waschechtes Münchner Kindl, 52 Jahre alt, ledig, kinderlos und promovierte Chemikerin. Ich konnte meinen erlernten Beruf aber nicht lange ausüben, da ich 1988 infolge meiner massiven psychischen Instabilität schwer erkrankte und erwerbsunfähig wurde.
Seitdem findet mein Leben im Rollstuhl statt und seitdem ist es geprägt von Training, Therapien und Reha-Maßnahmen. Bei der Verteilung schwerer Krankheiten muss ich wohl zweimal „hier“ gerufen haben. Denn offenbar genügte es mir nicht, dass mein Leben seit 1983 schon durch eine Zyklothymie (Manisch- Depressiv-Sein) bestimmt wurde, die die Lebensqualität stark einschränkte.
Ende 1988 „erwarb“ ich mir auch noch meine Schwerbehinderung! Ich habe nun ein Buch über meine Erfahrungen als seelisch und körperlich Behinderte verfasst. (Oft kommt ja beides zusammen vor!)
„Flambierte Rosinen“, erschienen im Verlag der Ideen, zeigt auf, was es bedeutet, manisch-depressiv zu sein.
Ich schildere sämtliche Facetten meines Lebens in den Extremen von Manie und Depression und zeige Wege aus der Krankheit auf. Damit möchte ich LeidensgenossInnen Mut machen und Verständnis wecken bei Angehörigen, Freunden und jedermann. Um solch ein Leben zu meistern, sind ein Stück weit Distanz zum eigenen Leiden und eine große Portion Humor und Selbstironie ungemein hilfreich. Weil Bücher über ein schwieriges Thema auch unterhaltsam sein müssen, erzähle ich auch witzige und skurrile Szenen aus meinen manischen Phasen.
Hier eine Leseprobe: “Mich packte das Reisefieber, und ich düste mit dem Zug nach Zürich. Als ich dort spät abends ankam, verspürte ich erst einmal das dringende Bedürfnis zu duschen. Aber nicht etwa, dass ich warten wollte, bis ich im Hotel war. Nein, auf der Stelle musste es sein - in der Bahnhofsdusche! Ich erinnere mich noch, dass das ein recht abenteuerliches Unternehmen war: Irgendwie musste ich über meinen Gehwagen klettern, um überhaupt in die Duschkabine zu passen. “Blitzblank“ suchte ich als nächstes in einer Telefonzelle die Nummer eines mir bekannten Anwalts, um ihn mit einem Spontanbesuch zu überraschen. Dumm nur, dass ich in Zürich gar keinen Anwalt kenne! Und auch sonst niemanden.“ (Ein weiterer Blick ins Buch ist möglich auf www.libreka. de/9783942006026.)
„Flambierte Rosinen“ stellt meinen Beitrag zu Enttabuisierung und Durchbrechen des Stigmas psychischer Erkrankungen dar. Es handelt sich bei den Betroffenen nämlich nicht um mal schlecht gelaunte und introvertierte, mal völlig überdrehte und extrovertierte Zeitgenossen, die die Gesellschaft belasten, sondern um wertvolle, meist ausgesprochen kreative Menschen, die die Gemeinschaft bereichern können - die aber eben auch krank sind, und denen genauso wie Patienten mit Herzfehlern, Diabetes, Bandscheibenvorfällen oder Krebs geholfen werden möchte und kann. Es gilt dabei ihre Talente zu bewahren und zu fördern, damit wir mehr Van Goghs, Robert Schumanns oder so geniale Mathematiker hervorbringen wie den, den wir im Film „A Beautiful Mind“ kennen gelernt haben.
Anne Schätzko
0 Kommentare zu diesem Beitrag ... >>
Das besondere Ausflugsziel - Offene Tore im Herz Jesu
Als im November 1994 ein Brand die alte, aus dem 19. Jahrhundert stammende Herz-Jesu-Kirche in Neuhausen völlig zerstörte, ahnte wohl kaum einer, dass nur wenige Jahre danach an derselben Stelle ein religiöser Bau entstehen würde, dessen spirituelle Kraft weit über die Grenzen des Stadtviertels hinausreicht. Ist doch nach Auffassung so vieler die Zeit der Errichtung sakraler Bauten längstens vorbei und Religion allenfalls in den Gebäuden vergangener Epochen überzeugend erfahrbar.Als dann aber nach fast vierjähriger Bauzeit die vom Architekturbüro Allmann, Sattler und Wappner errichtete neue Herz-Jesu-Kirche im Oktober 2000 geweiht wurde, waren Erstaunen und Zustimmung groß, und die Herz-Jesu-Kirche gehört mittlerweile zu den meistbesuchten Gotteshäusern Münchens.
Selbstverständlich kann man die Kirche bei vielen Gelegenheiten besichtigen, nicht zuletzt dank vieler, der großartigen Akustik geschuldeter Veranstaltungen darin, was auch den Bayerischen Rundfunk dazu veranlasst hat, Teile seiner Reihe „Paradisi Gloria“ in dieser Kirche abzuhalten – die ideale Gelegenheit bietet jedoch die seit geraumer Zeit dort stattfindende Reihe „Offene Tore in Herz Jesu“.
Hier ist ein Link zur Seite der Kirche ...klick...Diese in unregelmäßigen Abständen jeweils sonntags um 19.30 Uhr stattfindenden Abende (in den Monaten August und September jedoch nicht - am besten, man schaut im Internet nach oder ruft in der Pfarrei an) stehen unter dem Motto Sehen – Hören – Staunen und bieten jeweils eine Stunde eine ganz andere Erfahrung von Liturgie und Spiritualität durch unter einem bestimmten Motto stehende Texte und Musik. Eines vorweg: einen Besuch der Kirche sollte man nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen, denn sie liegt mitten in einem dicht bebauten Wohngebiet und Parkplätze sind, wenn überhaupt, regelmäßig nicht in unmittelbarer Nähe zu finden. Doch der verkehrsmäßig gut erreichbare Rotkreuzplatz liegt nur wenige Hundert Meter entfernt und von dort gelangt man ohne besondere Schwierigkeiten (ein kurzes Stück Gehsteigs der Nymphenburger Straße, dann links in die Lachnerstraße) zur Kirche.
Auf diesem Weg, vorbei an modernen Zweckbauten und dann zunehmend an stattlichen mehrstöckigen Gründerzeitgebäuden, wird man nach kurzer Zeit zunächst auf eine Auflockerung des relativ dicht bebauten Gebiets aufmerksam. Diese fürs Auge wohltuende „Auflockerung“ entpuppt sich von Nahem dann bereits als Vorplatz der Herz-Jesu-Kirche, der außer mit einem Campanile (Glockenturm) und zwei Steinbänken nicht weiter „möbliert“ ist, die gesamte Aufmerksamkeit also auf den sich am Ende erhebenden Kirchenbau lenkt. Dabei handelt es sich um ein gläsernes quaderförmiges Gebäude mit einer 14 Meter hohen Frontseite und halbtransparenten Seitenwänden. Bereits der Anblick dieses Bauwerks ist sehr beeindruckend, nach Möglichkeit sollte man jedoch etwas früher als 19.30 Uhr kommen, nämlich bereits kurz vor sieben. Denn um diese Zeit öffnen sich die vorher geschlossenen riesigen Glasportale und heißen auf diese Weise die Besucher willkommen.
Nimmt man diese Einladung an, so gelangt man ohne Schwellen oder Stufen in das Gebäude (lediglich der Mechanismus, der das Öffnen der Tore ermöglicht, eine Art Schiene, bedingt eine geringfügige Erhebung beim Eintreten von vielleicht einem halben Zentimeter), in dem sich ein zweiter Kubus aus hellem Holzbefindet. Auch dieser weist – mit Ausnahme des Altarbereichs – keinerlei Stufen, Treppen oder sonstige Hindernisse auf, ist also auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer in allen Bereichen zugänglich. Ein heller Steinboden, helles Kirchengestühl sowie das Licht durchlassende, senkrecht stehende Lamellen als Seitenwände führen dazu, dass der Kirchenraum lichtdurchflutet ist und man aufgrund der sich im Inneren abzeichnenden Silhouetten von Bäumen und Nachbarhäusern fast meint, im Freien zu sein.
Um diesen Kubus herum führt ein Kreuzweg, der ebenfalls schwellenlos erreichbar ist und im Rollstuhl befahren werden kann und dessen verschiedene Stationen durch Fotos von der Via Dolorosa in Jerusalem dargestellt werden. Auch wenn der Kirchenraum durch eine bewusst reduzierte Formensprache auffällt, bedeutet dies nicht die Abwesenheit religiöser Symbolik. Beispielsweise sind die Seitenlamellen so angeordnet, dass die Helligkeit zum Altar hin kontinuierlich zunimmt, der Boden des Kirchenraums erzeugt Geborgenheit, indem er zum Altar hin abfällt (allerdings so mäßig, dass es mir beim Eintreten gar nicht und beim Verlassen der Kirche nur im Sinne eines etwas beschwerlicheren Hinausgehens aufgefallen ist – für Rollstuhlfahrer keinesfalls eine Schwierigkeit); und das Glas der Tore besteht aus zwei Schichten, wovon die erste mit stilisierten, sich an die Keilschrift anlehnenden weißen Nägeln die Passionsgeschichte aus dem Johannesevangelium darstellt, eine zweite Glasschicht dahinter mit blauen Nägeln zum Aufscheinen eines hellblauen Kreuzes führt. Am Ende der einstündigen Begegnung mit Musik und Texten haben sich die Tore in Herz Jesu bereits wieder geschlossen. Die Kirche kann man durch zwei im Hauptportal befindliche Schlupftüren zwar verlassen – eine nachhaltige Erinnerung an eine intensive Erfahrung wird aber bleiben.
Wolfgang Vogl
0 Kommentare zu diesem Beitrag ... >>
Der CBF liest
Einladung zum Clubabend im Oktober und zu einer neuen Veranstaltungsreihe
Der Herbst wird gemeinhin als Zeit der Vorbereitung auf den Winter verstanden, in der man die Früchte des Sommers erntet und lagert, er ist jedoch auch ebenso häufig Zeit des Aufbruchs, ja oft Beginn einer neuen Lebensepoche: Schule, Lehre oder Universität beginnen traditionell in dieser Jahreszeit, genauso wie andere Ausbildungen.
Auch wir möchten in dieser Zeit neue Horizonte erschließen und, beginnend im Herbst, eine vierteljährlich stattfindende Lesereihe ins Leben rufen, die erstmals im Oktober als Clubabend in der Johann-Fichte-Straße 12 und dann unabhängig davon jeweils im Abstand von drei Monaten im Unionsbräu in Haidhausen stattfinden wird und jeweils thematisch mit den Zielsetzungen des CBF zusammenhängt. Für Franz Kafka sollten Bücher ihre Leser „mit einem Faustschlag auf den Schädel“ wecken. Auch wenn dem, allein schon im Hinblick auf die gesundheitlichen Folgen, nur bedingt zugestimmt werden kann, zeigt uns doch dieses Zitat auch, dass Literatur und die Auseinandersetzung mit ihr seit jeher neue Wege erschließen und Kräfte erwecken soll – und auch kann.
Wir laden Sie herzlich ein zum Clubabend und gleichzeitig zum ersten Abend unserer neuen Lesereihe am Montag, dem 18. Oktober 2010 um 19 Uhr in der Johann-Fichte-Straße 12, 80805 München, für den wir Reiner Unglaub für eine Dunkellesung gewinnen konnten.
Herr Unglaub ist blind und kann daher Texte in absoluter Dunkelheit vortragen, was zweifelsohne ein ganz neuartiges Hörerlebnis darstellt, da man frei von anderweitigen Ablenkungen allein auf den vorgetragenen Text konzentriert ist. Doch viele werden Reiner Unglaub bereits kennen, denn er hat eine Reihe von Hörbüchern eingelesen und veranstaltet immer wieder Lesungen im Dunkeln im Münchner Raum, die aufgrund seines eindrucksvollen und souveränen Vortrags ein unvergessliches Erlebnis sind. Für uns wird Herr Unglaub aus der Erzählung „Dshamilja“ von Tschingis Aitmatow lesen, einer im Zweiten Weltkrieg in Kirgisistan spielenden Liebesgeschichte. Freuen Sie sich auf Reiner Unglaub und einen Abend, an dem Sie in absoluter Dunkelheit sich allein durch die Kraft der Literatur inspirieren und verzaubern lassen!
Um für die Dunkellesung besser disponieren zu können, bitten wir Sie um Anmeldung im Büro unter 089/3568808.
Wolfgang Vogl
0 Kommentare zu diesem Beitrag ... >>
Da muss man hin: Einladungen
Einladung zum Clubabend in Germering
Montag, 20.9.2010 Beginn: 19 Uhr Ort: Zenja-Saal, Planeggerstr. 9
Dieser Clubabend in Germering findet unter dem Motto „Ungarn, ein Vorgeschmack auf unsere Reise“ statt. Sie können das wörtlich nehmen, denn es gibt etwas Ungarisches zu essen, Sie hören ungarische Musik und vielleicht steigt Ihre Stimmung dabei derartig, dass Sie ungarisches Temperament entwickeln!
Wir freuen uns auf Sie!
Hermann Sickinger
Einladung zu einer Kirchenführung in Grossdingharting bei Strasslach
am Sonntag, dem 26. September.
Wir treffen uns um 11 Uhr vor der Pfarrkirche St. Laurentius, einer imposanten Dorfkirche und sogenannten „Chorturmkirche“ mit einer
besonders interessanten Baugeschichte, die vermutlich im 12./13. Jahrhundert begann.
Nach der Führung gibt es eine Brotzeit oder Kaffee und Kuchen beim „Neuwirt“ um die Ecke.
Ich freue mich sehr auf diesen Ausflug mit Ihnen / Euch und bitte um Anmeldung im Münchner CBF-Büro: Tel. 089/3568808.
Sibylle v. Steinsdorff
Das TamS-Theater lädt ein zur Pressekonferenz
am 17. September um 12:00 Uhr
Vom 15. – 23. Oktober 2010 veranstaltet das TamS Theater zum dritten Mal das integrative GRENZGÄNGER FESTIVAL in München.
Am Freitag, dem 17. September, möchten wir Ihnen gerne das Programm in Anwesenheit der beteiligten Gruppen vorstellen. Die Aufmerksamkeit der Medien an diesem außergewöhnlichen Festival wächst erfreulicherweise. Die beiden bisherigen GRENZGÄNGER Festivals im November 2009 und März 2010 hatten einen großen Zuspruch. Die gut besuchten Vorstellungen und begeisterten Reaktionen der Zuschauer haben gezeigt, wie wichtig es ist, in der Münchner Theaterlandschaft ein ständiges Forum für die künstlerische Arbeit von Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderung und Handicaps zu schaffen. Einander zuhören, zuschauen, voneinander lernen. In diesem Sinne schaffen wir Raum für neue und ungewöhnliche Begegnungen und für die Chance, Menschen mit Behinderungen andere Erfahrungen als im täglichen Leben zu ermöglichen.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung: Telefon 34 58 90 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
0 Kommentare zu diesem Beitrag ... >>
RAUS AUS DEM HAUS - Aktuelle Termine
Freitag, 10. September 2010 - Grillfest in einem Gehöft in Hofstetten
Abfahrt: 10.00 Uhr – Rückkehr: 18.00 Uhr
Unkosten: 12.- €
Freitag, 24. September 2010 - Königssee: Schifffahrt und St. Bartholomä
Abfahrt: 9.00 Uhr – Rückkehr: 18.00 Uhr
Unkosten: 20.- €
Freitag, 22. Oktober 2010 - Vogelpark Olching
Abfahrt: 9.00 Uhr – Rückkehr: 18.00 Uhr
Unkosten: 12.- €
Samstag, 02. bis Samstag, 09. Oktober 2010
Wochenfahrt nach Ungarn; Besuch u.a. von Balatonfüred und BudapestAbfahrt: 8.00 Uhr
Unkosten: 420.- € / Einzelzimmerzuschlag: 70.-€
Nähere Informationen und Anmeldung für die Veranstaltungen wie immer unter Tel.: 089/288 57 678 oder 089/ 800 71 288;
Fax 089/ 288 57 679 oder e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
0 Kommentare zu diesem Beitrag ... >>

